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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Bilaterale Verhandlungen EU-Schweiz: Keine gemeinsame Formel bei der Betrugsbekämpfung

Bern (ots)

In der 6. Verhandlungsrunde wurden bei der Suche nach
einer gemeinsamen Formel bei der Betrugsbekämpfung keine Fortschritte
erzielt. Im Interesse einer raschen und wirksamen Betrugsbekämpfung
ist die Schweiz der Europäischen Union (EU) mehrfach substanziell
entgegen gekommen. Der präsentierte Lösungsansatz wäre weit über den
Zigarettenschmuggel hinausgegangen und hätte  alle vorstellbaren
Fälle von Abgabebetrug umfasst. Nachdem die EU im Wesentlichen
weiterhin praktisch die vollständige Übernahme ihres Rechtsbestands
durch die Schweiz verlangte, sind die Verhandlungen nicht weiter
gekommen. Der Bundesrat wird nun eine Lagebeurteilung vornehmen.
Die Schweizer Delegation hatte die Prüfung eines Lösungsansatzes
offeriert, welche weit über den ursprünglich vorgesehenen
Geltungsbereich hinausgeht. Über den Zollbetrug hinaus sollten im
Sinne einer Generalklausel sämtliche Betrügerein zu Lasten der
vertragsschliessenden Länder erfasst sein. Trotz Bedenken würde die
Schweiz auch weitere EU-Anliegen (z.B. bei den Zwangsmassnahmen, der
Auslieferung sowie bei der Verfahrensbeschleunigung) erfüllen. Die
Geldwäscherei könnte gemäss der international geltenden
UNO-Definition ins Abkommen einbezogen werden. Zudem könnten
Auskünfte auch über Bankdaten vereinfacht und ausgebaut werden.
Schweiz wäre weit entgegen gekommen - EU beharrte auf Acquis
communautaire
Diese substanziellen Zugeständnisse würden es zum Beispiel
erlauben, alle erdenklichen Fälle des Zollbetrugs, insbesondere des
Zigarettenschmuggels speditiv und effizient zu lösen. Eine gemeinsame
Lösung ist bisher nicht möglich, nachdem die EU auf ihrer Forderung
zur vollständigen Übernahme des EU-Rechtsbestands («Acquis
communautaire») weitgehend beharrt und somit die Preisgabe zentraler
Grundsätze des Schweizer Rechts (Erfordernis der
doppeltenStrafbarkeit , aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln,
keine permanente Überwachung von Bankkonten etc.) verlangt hat. Diese
Anliegen der Union sprengen das Verhandlungsmandat der Schweizer
Delegation.
Der Leiter der Schweizer Delegation, Oberzolldirektor Rudolf
Dietrich, zeigte sich enttäuscht über die Haltung der EU-Delegation,
die in den bisherigen Verhandlungsrunden gegenüber der Schweiz zwar
Forderungen erhoben, jedoch wenig Entgegenkommen gezeigt hat, zumal
die Schweiz alles unternommen habe, was zur glaubwürdigen Bekämpfung
von Zollbetrug und Schmuggel zielführend sei. Dietrich wird den
Bundesrat detailliert orientieren, sodass die Landesregierung eine
umfassende Lagebeurteilung vornehmen kann. Dabei werden auch die
Auswirkungen dieser Verhandlungen auf die übrigen Dossiers der
Bilateralen II sowie generell auf die Amts- und Rechtshilfepolitik
der Schweiz im Fiskalbereich berücksichtigt. Die Schweiz hat stets
betont, dass sie kein Interesse daran hat, Drehscheibe für Schmuggel
und Betrügereien zu sein. In diesem Sinn werden Varianten geprüft, ob
die konkreten Probleme des Zollbetrugs und des Zigarettenschmuggels
auf anderem Weg als über ein Abkommen mit der EU rasch gelöst werden
könnten.
Auskünfte: Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, Leiter der Schweizer
Delegation, wird im Anschluss an die Verhandlungen auf der Schweizer
Mission in Brüssel kurz vor die Medien treten.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: +41-(0)31-322'60'33
Fax: +41-(0)31-323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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