Eidg. Finanz Departement (EFD)
Bilaterale Verhandlungen EU-Schweiz: Keine gemeinsame Formel bei der Betrugsbekämpfung
Bern (ots)
In der 6. Verhandlungsrunde wurden bei der Suche nach einer gemeinsamen Formel bei der Betrugsbekämpfung keine Fortschritte erzielt. Im Interesse einer raschen und wirksamen Betrugsbekämpfung ist die Schweiz der Europäischen Union (EU) mehrfach substanziell entgegen gekommen. Der präsentierte Lösungsansatz wäre weit über den Zigarettenschmuggel hinausgegangen und hätte alle vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug umfasst. Nachdem die EU im Wesentlichen weiterhin praktisch die vollständige Übernahme ihres Rechtsbestands durch die Schweiz verlangte, sind die Verhandlungen nicht weiter gekommen. Der Bundesrat wird nun eine Lagebeurteilung vornehmen.
Die Schweizer Delegation hatte die Prüfung eines Lösungsansatzes offeriert, welche weit über den ursprünglich vorgesehenen Geltungsbereich hinausgeht. Über den Zollbetrug hinaus sollten im Sinne einer Generalklausel sämtliche Betrügerein zu Lasten der vertragsschliessenden Länder erfasst sein. Trotz Bedenken würde die Schweiz auch weitere EU-Anliegen (z.B. bei den Zwangsmassnahmen, der Auslieferung sowie bei der Verfahrensbeschleunigung) erfüllen. Die Geldwäscherei könnte gemäss der international geltenden UNO-Definition ins Abkommen einbezogen werden. Zudem könnten Auskünfte auch über Bankdaten vereinfacht und ausgebaut werden.
Schweiz wäre weit entgegen gekommen - EU beharrte auf Acquis communautaire
Diese substanziellen Zugeständnisse würden es zum Beispiel erlauben, alle erdenklichen Fälle des Zollbetrugs, insbesondere des Zigarettenschmuggels speditiv und effizient zu lösen. Eine gemeinsame Lösung ist bisher nicht möglich, nachdem die EU auf ihrer Forderung zur vollständigen Übernahme des EU-Rechtsbestands («Acquis communautaire») weitgehend beharrt und somit die Preisgabe zentraler Grundsätze des Schweizer Rechts (Erfordernis der doppeltenStrafbarkeit , aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln, keine permanente Überwachung von Bankkonten etc.) verlangt hat. Diese Anliegen der Union sprengen das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation.
Der Leiter der Schweizer Delegation, Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, zeigte sich enttäuscht über die Haltung der EU-Delegation, die in den bisherigen Verhandlungsrunden gegenüber der Schweiz zwar Forderungen erhoben, jedoch wenig Entgegenkommen gezeigt hat, zumal die Schweiz alles unternommen habe, was zur glaubwürdigen Bekämpfung von Zollbetrug und Schmuggel zielführend sei. Dietrich wird den Bundesrat detailliert orientieren, sodass die Landesregierung eine umfassende Lagebeurteilung vornehmen kann. Dabei werden auch die Auswirkungen dieser Verhandlungen auf die übrigen Dossiers der Bilateralen II sowie generell auf die Amts- und Rechtshilfepolitik der Schweiz im Fiskalbereich berücksichtigt. Die Schweiz hat stets betont, dass sie kein Interesse daran hat, Drehscheibe für Schmuggel und Betrügereien zu sein. In diesem Sinn werden Varianten geprüft, ob die konkreten Probleme des Zollbetrugs und des Zigarettenschmuggels auf anderem Weg als über ein Abkommen mit der EU rasch gelöst werden könnten.
Auskünfte: Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, Leiter der Schweizer Delegation, wird im Anschluss an die Verhandlungen auf der Schweizer Mission in Brüssel kurz vor die Medien treten.
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