Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Steuerliche Regelung der Mitarbeiter-Optionen: Vernehmlassungseröffnung im Spätsommer
Bern (ots)
21. Aug 2002 (EFD) Im Bereich der Besteuerung von Mitarbeiter- Optionen sollen nicht durch vorschnelle Weichenstellungen Entscheide präjudiziert werden, die erst in einer späteren Phase zu treffen sind. Zuerst schickt der Bundesrat im Spätsommer 2002 einen von einer gemischten Arbeitsgruppe erstellten Bericht zur Frage der steuerlichen Regelung der Mitarbeiter-Optionen in die Vernehmlassung. Er beantragt daher, eine Motion von Nationalrätin Barbara Polla (LPS/GE), welche dieselben Begehren enthält wie jene von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZG), in ein Postulat umzuwandeln.
Polla hatte in ihrer Motion den Bundesrat um einen Vorschlag zur vereinfachten Besteuerung von Optionen ersucht, um den Besonderheiten von Start-up-Unternehmen Rechnung zu tragen. Inhaltlich stellt der Vorstoss dieselben Begehren wie die Motion von Ständerat Schweiger. Dieser Motionsvorschlag wurde am 5. Juni 2002 vom Ständerat als Postulat entgegenommen, nachdem sich der Motionär damit einverstanden erklärt hatte.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt wurde, die steuerliche Behandlung der von neugegründeten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) abgegebenen Mitarbeiteroptionen durch Ergänzung des bisherigen Kreisschreibens von 1997 in einer für den Unternehmensstandort vorteilhaften Weise auszugestalten. An einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz von Ende 2000, so der Bundesrat weiter, hätten jedoch alle Vertreter der kantonalen Steuerverwaltungen diese rasche Lösung abgelehnt. Als Hauptgrund sei angeführt worden, dass eine separate Lösung für Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen im Vergleich zu Mitarbeiteroptionen anderer Unternehmen zu einer rechtsungleichen Behandlung geführt hätte. Gefordert wurde daher eine für alle Mitarbeiteroptionen geltende normative Lösung.
Gestützt auf diesen Beschluss beauftragte das EFD im Frühjahr 2001 eine gemischte Arbeitsgruppe, Varianten einer normativen Regelung der Optionsbesteuerung auszuarbeiten und eine Lösung vorzuschlagen. Der Bericht der aus Vertretern der Wirtschaft (inklusive Steuerberatung), der Bundesbehörden und von kantonalen Steuerverwaltungen zusammengesetzten Arbeitsgruppe liegt inzwischen vor. Er präsentiert ein klares Gesamtkonzept und enthält ausformulierte Vorschläge zur Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden wie auch zum Erlass einer bundesrätlichen Verordnung über die Besteuerung der Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen.
Der Bundesrat will den Bericht der Arbeitsgruppe noch im Spätsommer 2002 in die Vernehmlassung senden, um allen interessierten Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung wird er dann über das weitere Vorgehen beschliessen und den eidg. Räten eine Botschaft vorlegen.
Um den Ergebnissen der Vernehmlassung nicht vorzugreifen und vorschnelle Weichenstellungen zu vermeiden, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Mitarbeiteroptionen
Über Mitarbeiteroptionen können Angestellte an ihrer Firma beteiligt werden. Die Firma entrichtet einen Teil des Lohnes durch die Abgabe von Optionen, wodurch ihr mehr Geld zur Verfügung bleibt, was gerade für junge Unternehmen, sogenannte Start-ups, vorteilhaft ist. Die Optionen bedeuten für die Angestellten ein Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten des die Optionen ausgebenden Unternehmens oder eines nahestehenden Unternehmens. Die Mitarbeiteroptionen sind also ein Lohnbestandteil und müssen darum beim Empfänger als Einkommen versteuert werden. Eine unterschiedliche Besteuerung der Mitarbeiter von Start-up- und langjährigen Betrieben erachtet der Bundesrat als diskriminierend.
Auskunft: Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 07
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, CH-3003 Bern, Tel.: ++41 (0)31 322 60 33, Fax: ++41 (0)31 323 38 52, e-mail: info@gs-efd.admin.ch, Internet: http://www.efd.admin.ch