Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Finanzplan soll schuldenbremsekonform werden
Bern (ots)
30. Okt 2002 (EFD) In der Herbstsession 2002 der eidgenössischen Räte wurden eine Reihe von Vorstössen eingereicht, die sich grösstenteils auf die Umsetzung der Schuldenbremse und den Finanzplan des Bundesrates beziehen. Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen dazu unter anderem ausführt, wird er alles daran setzen, dass der Finanzplan die Anforderungen der Schuldenbremse erfüllt. Ebenfalls teilt er das Anliegen einer Begrenzung des Ausgabenwachstums im Sinne einer längerfristigen Stabilisierung der Staatsquote, wobei Entschuldungsmassnahmen für Sozialwerke wie auch rein demographiebedingte Zusatzlasten separat zu beurteilen sind. Als nichtvertretbar und mehrheitsfähig erachtet er dagegen eine reale Plafonierung der Budgetausgaben.
Die eingereichten parlamentarischen Vorstösse zum Finanzplan lassen sich einerseits thematisch zusammenfassen in einer Beschränkung des durchschnittlichen Ausgabenwachstums auf die erwartete Teuerung (gleichlautende Motionen von SR Hans-Rudolf Merz, FDP/AR, und NR Felix Walker, CVP/SG) oder auf das nominelle Wirtschaftswachstum mit dem Ziel einer Stabilisierung der Staats- und Steuerquote (gleichlautende Motionen der FDP-, CVP- und SVP-Fraktion); andererseits in Forderungen nach einer bedingungslosen Einhaltung der Schuldenbremse (Motion der FDP-Fraktion) mit verschiedenen Fragen zur Bereinigung des Finanzplans und zur technischen Umsetzung der Schuldenbremse (Interpellationen der FDP- und SVP-Fraktion sowie von SR Helen Leumann, FDP/LU, und NR Arthur Loepfe, CVP/AI).
Der Bundesrat hat bereits in seinem Bericht zum Finanzplan 2004-2006 vom 30. September 2002 Handlungsbedarf signalisiert und eine finanzpolitische Standortbestimmung in Aussicht gestellt. Ziel der Standortbestimmung ist neben der Herstellung der Schuldenbremsekonformität die Schaffung von Handlungsspielräumen für neue und prioritäre Aufgaben. Neben der Überprüfung von Bundesaufgaben gehören dazu auch Verzichtsplanungen. Dass der Finanzplan nicht schuldenbremsekonform ist, hat verschiedene Gründe. Zu nennen sind zum einen die von den eidgenössischen Räten noch nicht entschiedenen Fragen im Sozialversicherungsbereich. Wenn die eidgenössischen Räte dem Antrag des Bundesrates zustimmen, dem Bund einen Teil der AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozente zu belassen, damit er einen Teil seiner ebenfalls rasch wachsenden Ausgaben im Bereich der sozialen Wohlfahrt daraus finanzieren kann, wäre schon viel gewonnen. Zum andern hat die Korrektur der Einnahmenschätzungen den Bereinigungsbedarf erhöht. Der Bundesrat lehnt die Auflage ab, den Finanzplan ohne Steuererhöhung für die IV schuldenbremsekonform zu machen. Wie im Fall der AHV sollen auch bei der IV Finanzierungsprobleme durch zweckbestimmte Erhöhungen der Mehrwertsteuer finanziert werden. Die IV ist auf zusätzliche Mittel zur Entschuldung und zur Finanzierung ihrer stark anwachsenden Leistungen angewiesen.
Das durchschnittliche Ausgabenwachstum in der Periode 2002-2006 soll nach den Vorstellungen mehrerer Parlamentarier und Parlamentarierinnen auf das erwartete nominelle Wirtschaftswachstum oder die erwartete jährliche Teuerung beschränkt werden. Eine Rückführung des durchschnittlichen Ausgabenwachstums auf die nach unten korrigierte Wachstumsrate des Bruttoinlandproduktes oder die erwartete jährliche Teuerung hätte zur Folge, dass - bezogen auf das Jahr 2006 und den Finanzplan des Bundesrates - die Ausgaben jährlich wiederkehrend um rund drei beziehungsweise sieben Milliarden gekürzt werden müssten. Die Umsetzung solcher Vorgaben - insbesondere was die restriktivere Forderung einer realen Stabilisierung der Bundesausgaben betrifft - ist nach Ansicht des Bundesrates nicht mehrheitsfähig, da solche Kürzungen die staatliche Aufgabenerfüllung in den Kernbereichen substanziell einschränken würden.
Die Schuldenbremse beruht auf einer mittelfristigen Stabilisierung der Staatsquote, dies allerdings unter der Annahme von unveränderten Steuern. Die Schuldenbremse ist im Prinzip staats- und steuerquotenneutral. Sie schliesst Änderungen der Steuersätze nicht aus. Steuererhöhungen führen zu einer steigenden Staatsquote, Steuersenkungen reduzieren sie. Der Unterschied zwischen der Zielsetzung in verschiedenen Vorstössen betreffend Steuer- und Staatsquoten und jener des Bundesrates - wie er dies in seinem Leitbild vom 4. Oktober 1999 ausführt - besteht in der Berücksichtigung von Alt- und demographiebedingten Zusatzlasten des Bundes im Bereich der IV. Ein kleinerer Teil des vorgesehenen Mehrwertsteuerprozents dient der Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die Hälfte des Ertrages ist für die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es nicht darum, in der Zukunft höhere Ausgaben zu ermöglichen, sondern eine Altlast zu begleichen. Anstatt die höheren Ausgaben direkt durch Einnahmen zu decken, wurde in der Vergangenheit der Weg über die Inkaufnahme einer Verschuldung der IV bestritten. Zwar wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Überweisung der Einnahmen an die IV ebenfalls zu einem Anstieg der Bundesstaatsquote führen, doch ist der Anstieg vor diesem Hintergrund zu relativieren.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09 Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54
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