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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Kein reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen

Bern (ots)

09. Dez 2002 (EFD) Im Rahmen der schweizerischen
Mehrwertbesteuerung soll von einer Privilegierung arbeitsintensiver 
Dienstleistungen abgesehen werden. Dies hält der Bundesrat in seiner 
Antwort auf eine Motion von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) 
fest, deren Ablehnung er beantragt. Als Begründung führt die 
Landesregierung an, das geltende Steuersatzniveau der Schweiz sei 
mit einem Normalsatz von 7,6% bescheiden im Vergleich zu jenem in 
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Triponez hatte in einer Motion gefordert, für bestimmte konsumnahe, 
arbeitsintensive Dienstleistungen einen ermässigten Steuersatz 
einzuführen. Da Dienstleistungen wie das Coiffeurgewerbe, 
Wäschereien, Textilreinigungen sowie das Gastgewerbe sehr 
preisempfindlich seien und eine sozial bedeutungsvolle Funktion in 
der Schweizer Volkswirtschaft erfüllten, rechtfertige sich ein 
reduzierter Steuersatz.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass im Rahmen der 
schweizerischen Mehrwertbesteuerung von einer Privilegierung dieser 
Dienstleistungen abzusehen ist. Das hierzulande geltende 
Steuersatzniveau sei im Vergleich zu den Steuermassen in den EU- 
Mitgliedstaaten bescheiden. Der in der Schweiz angewandte 
Normalsteuersatz von 7,6% könne im Vergleich mit den geltenden EU- 
Sätzen als relativ tief beurteilt werden, wodurch sich das Problem 
der Überwälzung auf den Endverbraucher stark mildere.
Weiter ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass er sich bereits im 
Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zur neuen Finanzordnung 2007 
gegen die Einführung eines zusätzlichen reduzierten Steuersatzes für 
arbeitsintensive Dienstleistungen geäussert hat. Diese würde nicht 
nur den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität verletzen, sondern auch 
die Mehrwertsteuer verkomplizieren. Gerade aus Sicht der kleinen und 
mittleren Unternehmen (KMU) sei die Vereinfachung jedoch ein 
wichtiges Anliegen. Das Nebeneinander mehrerer verschiedener 
Steuersätze widerspreche diesem Anliegen klar.
Da Zeitpunkt und Höhe von MWST-Satzerhöhungen heute noch offen sind, 
erachtet es der Bundesrat ferner nicht als sinnvoll, künftige 
politische Entscheide schon jetzt mit Auflagen zu belasten. Er 
beantragt daher, die Motion abzulehnen.
Auskunft:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40 (nur bis 1300)
Roger Braunschweig (ab 1400) 031 322 71 24
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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