Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Kein reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen
Bern (ots)
09. Dez 2002 (EFD) Im Rahmen der schweizerischen Mehrwertbesteuerung soll von einer Privilegierung arbeitsintensiver Dienstleistungen abgesehen werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) fest, deren Ablehnung er beantragt. Als Begründung führt die Landesregierung an, das geltende Steuersatzniveau der Schweiz sei mit einem Normalsatz von 7,6% bescheiden im Vergleich zu jenem in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Triponez hatte in einer Motion gefordert, für bestimmte konsumnahe, arbeitsintensive Dienstleistungen einen ermässigten Steuersatz einzuführen. Da Dienstleistungen wie das Coiffeurgewerbe, Wäschereien, Textilreinigungen sowie das Gastgewerbe sehr preisempfindlich seien und eine sozial bedeutungsvolle Funktion in der Schweizer Volkswirtschaft erfüllten, rechtfertige sich ein reduzierter Steuersatz.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass im Rahmen der schweizerischen Mehrwertbesteuerung von einer Privilegierung dieser Dienstleistungen abzusehen ist. Das hierzulande geltende Steuersatzniveau sei im Vergleich zu den Steuermassen in den EU- Mitgliedstaaten bescheiden. Der in der Schweiz angewandte Normalsteuersatz von 7,6% könne im Vergleich mit den geltenden EU- Sätzen als relativ tief beurteilt werden, wodurch sich das Problem der Überwälzung auf den Endverbraucher stark mildere.
Weiter ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass er sich bereits im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zur neuen Finanzordnung 2007 gegen die Einführung eines zusätzlichen reduzierten Steuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen geäussert hat. Diese würde nicht nur den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität verletzen, sondern auch die Mehrwertsteuer verkomplizieren. Gerade aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sei die Vereinfachung jedoch ein wichtiges Anliegen. Das Nebeneinander mehrerer verschiedener Steuersätze widerspreche diesem Anliegen klar.
Da Zeitpunkt und Höhe von MWST-Satzerhöhungen heute noch offen sind, erachtet es der Bundesrat ferner nicht als sinnvoll, künftige politische Entscheide schon jetzt mit Auflagen zu belasten. Er beantragt daher, die Motion abzulehnen.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40 (nur bis 1300) Roger Braunschweig (ab 1400) 031 322 71 24
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch