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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld weiterhin mit vier Prozent - Keine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat

Bern (ots)

09. Dez 2002 (EFD) Die Fehlbetragsschuld des Bundes
gegenüber der Pensionskasse des Bundes soll auch weiterhin mit 4 
Prozent verzinst werden. Auch am Zeitplan für die spätere Umstellung 
der Bundespensionskasse auf das Beitragsprimat will der Bundesrat 
nichts ändern. Er beantragt deshalb dem Parlament, zwei Motionen der 
SVP- Fraktion abzulehnen. Diese hatte verlangt, den Zinssatz für die 
Schuld des Bundes variabel, entsprechend den Entwicklungen an den 
Kapitalmärkten, festzulegen und unverzüglich auf das Beitragsprimat 
umzustellen.
Der Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld gegenüber der 
Pensionskasse des Bundes mit 4 Prozent. Diesen im 
Pensionskassengesetz des Bundes (PKB-Gesetz) festgelegten Zinssatz 
(siehe Kasten) will der Bundesrat beibehalten. Er ist darum nicht 
bereit, dem Parlament eine Revision des PKB-Gesetzes vorzuschlagen, 
wie das die SVP-Fraktion in einer Motion verlangt hatte.
PKB-Gesetz: Artikel 26, Absatz 2
Der Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld (...) mit 4 Prozent. Der 
Bundesrat kann den Zinssatz auf höchstens 4,5 Prozent erhöhen. Der 
Bund trägt seine Fehlbetragsschuld innert höchstens 8 Jahren nach 
Errichtung der Pensionskasse gegenüber der Pensionskasse ab.
In seiner Stellungnahme zur Motion schreibt der Bundesrat, die 
Fehlbetragsschuld des Bundes stelle für die Bundespensionskasse ein 
Aktivum dar. Solange der Bund diese Schuld nicht abgetragen habe, 
fehle der Kasse die Möglichkeit, das Geld anzulegen. Das 
versicherungstechnische Deckungskapital der Pensionskasse des Bundes 
sei mit 4 Prozent zu verzinsen. In der Anlagestrategie der 
Pensionskasse des Bundes, welche der Bundesrat 1999 in Kraft gesetzt 
habe, figuriere darum die Fehlbetragsschuld als eine zu 4 Prozent 
fest verzinsliche Anlagekategorie. Darüber hinaus sei Artikel 26 in 
den Verhandlungen zum Erlass des PKB-Gesetzes zu keinem Zeitpunkt 
bestritten worden.
Würde unter dem Eindruck der gegenwärtigen Kapitalmarktsituation der 
Zinssatz jetzt reduziert, so müsste die PKB einen Einnahmenausfall 
von - kurzfristig gesehen - über 100 Millionen Franken pro Jahr 
hinnehmen. Damit, so der Bundesrat weiter, würde sich der Fehlbetrag 
erhöhen beziehungsweise der Deckungsgrad entsprechend sinken, was 
wiederum Auswirkungen auf die Bundeskasse hätte. Der Bund ist gemäss 
PKB-Gesetz verpflichtet, seine Fehlbetragsschuld innert höchstens 
acht Jahren seit Errichtung von PUBLICA abzutragen. Je rascher 
demnach der Bund seine Schuld amortisiert, desto schneller wird sich 
auch das Problem der Verzinsung lösen. Der Bundesrat beantragt dem 
Parlament aus den angeführten Gründen, die Motion abzulehnen.
Keine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat
Gemäss einer vor zwei Jahren überwiesenen Motion ist der Bundesrat 
verpflichtet, dem Parlament bis Ende 2006 eine Revision des PKB- 
Gesetzes vorzulegen, bei der die Vorsorgeordnung für die 
Altersleistungen auf dem Beitragsprimat basiert. Mit ihrer Motion 
hatte die SVP-Fraktion vom Bundesrat eine raschere Gangart verlangt 
und ihn aufgefordert, die Umstellung auf das Beitragsprimat 
unverzüglich einzuleiten.
In seiner Stellungnahme zur Motion betont der Bundesrat, zunächst 
sei die Vorsorge- und Personalpolitik des Bundes zu harmonisieren. 
Dieses Vorhaben bedürfe eingehender Abklärungen und sei unter der 
Leitung des Eidg. Personalamtes und in Zusammenarbeit mit der Eidg. 
Versicherungskasse und PUBLICA zwischenzeitlich bereits eingeleitet 
worden. Die Überführung der Versichertenbestände von der heutigen 
Pensionskasse des Bundes PKB in PUBLICA wird auf den 1. Juni 2003 
erfolgen. Sämtliche verfügbaren Ressourcen müssen deshalb mit erster 
Priorität für diese Migration von der PKB zu PUBLICA eingesetzt 
werden. Aus diesen Gründen ist eine vorzeitige Umstellung auf das 
Beitragsprimat nicht möglich.
Die in der Motion geforderte "raschere Gangart" beim Übergang vom 
Leistungs- zum Beitragsprimat brächte für den Bund überdies keine 
finanziellen Vorteile. Ein integraler Primatwechsel erfordere die 
Erarbeitung einer Vorlage zur Änderung des PKB-Gesetzes, hält der 
Bundesrat weiter fest. Dieser Prozess lasse sich auch deshalb nicht 
wesentlich verkürzen, weil zurzeit eine BVG-Revision anstehe, die es 
in den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge - somit auch in 
PUBLICA - aller Voraussicht nach im nächsten oder übernächsten Jahr 
umzusetzen gelte. Eine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat 
würde nicht zuletzt auch die Versicherten von PUBLICA verunsichern. 
Der Bundesrat beantragt dem Parlament deshalb, die Motion der SVP- 
Fraktion abzulehnen.
Auskunft:
Peter Düggeli, Eidg. Versicherungskasse, Tel. 031 323 41 91
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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