Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld weiterhin mit vier Prozent - Keine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat
Bern (ots)
09. Dez 2002 (EFD) Die Fehlbetragsschuld des Bundes gegenüber der Pensionskasse des Bundes soll auch weiterhin mit 4 Prozent verzinst werden. Auch am Zeitplan für die spätere Umstellung der Bundespensionskasse auf das Beitragsprimat will der Bundesrat nichts ändern. Er beantragt deshalb dem Parlament, zwei Motionen der SVP- Fraktion abzulehnen. Diese hatte verlangt, den Zinssatz für die Schuld des Bundes variabel, entsprechend den Entwicklungen an den Kapitalmärkten, festzulegen und unverzüglich auf das Beitragsprimat umzustellen.
Der Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld gegenüber der Pensionskasse des Bundes mit 4 Prozent. Diesen im Pensionskassengesetz des Bundes (PKB-Gesetz) festgelegten Zinssatz (siehe Kasten) will der Bundesrat beibehalten. Er ist darum nicht bereit, dem Parlament eine Revision des PKB-Gesetzes vorzuschlagen, wie das die SVP-Fraktion in einer Motion verlangt hatte.
PKB-Gesetz: Artikel 26, Absatz 2
Der Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld (...) mit 4 Prozent. Der Bundesrat kann den Zinssatz auf höchstens 4,5 Prozent erhöhen. Der Bund trägt seine Fehlbetragsschuld innert höchstens 8 Jahren nach Errichtung der Pensionskasse gegenüber der Pensionskasse ab.
In seiner Stellungnahme zur Motion schreibt der Bundesrat, die Fehlbetragsschuld des Bundes stelle für die Bundespensionskasse ein Aktivum dar. Solange der Bund diese Schuld nicht abgetragen habe, fehle der Kasse die Möglichkeit, das Geld anzulegen. Das versicherungstechnische Deckungskapital der Pensionskasse des Bundes sei mit 4 Prozent zu verzinsen. In der Anlagestrategie der Pensionskasse des Bundes, welche der Bundesrat 1999 in Kraft gesetzt habe, figuriere darum die Fehlbetragsschuld als eine zu 4 Prozent fest verzinsliche Anlagekategorie. Darüber hinaus sei Artikel 26 in den Verhandlungen zum Erlass des PKB-Gesetzes zu keinem Zeitpunkt bestritten worden.
Würde unter dem Eindruck der gegenwärtigen Kapitalmarktsituation der Zinssatz jetzt reduziert, so müsste die PKB einen Einnahmenausfall von - kurzfristig gesehen - über 100 Millionen Franken pro Jahr hinnehmen. Damit, so der Bundesrat weiter, würde sich der Fehlbetrag erhöhen beziehungsweise der Deckungsgrad entsprechend sinken, was wiederum Auswirkungen auf die Bundeskasse hätte. Der Bund ist gemäss PKB-Gesetz verpflichtet, seine Fehlbetragsschuld innert höchstens acht Jahren seit Errichtung von PUBLICA abzutragen. Je rascher demnach der Bund seine Schuld amortisiert, desto schneller wird sich auch das Problem der Verzinsung lösen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament aus den angeführten Gründen, die Motion abzulehnen.
Keine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat
Gemäss einer vor zwei Jahren überwiesenen Motion ist der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament bis Ende 2006 eine Revision des PKB- Gesetzes vorzulegen, bei der die Vorsorgeordnung für die Altersleistungen auf dem Beitragsprimat basiert. Mit ihrer Motion hatte die SVP-Fraktion vom Bundesrat eine raschere Gangart verlangt und ihn aufgefordert, die Umstellung auf das Beitragsprimat unverzüglich einzuleiten.
In seiner Stellungnahme zur Motion betont der Bundesrat, zunächst sei die Vorsorge- und Personalpolitik des Bundes zu harmonisieren. Dieses Vorhaben bedürfe eingehender Abklärungen und sei unter der Leitung des Eidg. Personalamtes und in Zusammenarbeit mit der Eidg. Versicherungskasse und PUBLICA zwischenzeitlich bereits eingeleitet worden. Die Überführung der Versichertenbestände von der heutigen Pensionskasse des Bundes PKB in PUBLICA wird auf den 1. Juni 2003 erfolgen. Sämtliche verfügbaren Ressourcen müssen deshalb mit erster Priorität für diese Migration von der PKB zu PUBLICA eingesetzt werden. Aus diesen Gründen ist eine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat nicht möglich.
Die in der Motion geforderte "raschere Gangart" beim Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat brächte für den Bund überdies keine finanziellen Vorteile. Ein integraler Primatwechsel erfordere die Erarbeitung einer Vorlage zur Änderung des PKB-Gesetzes, hält der Bundesrat weiter fest. Dieser Prozess lasse sich auch deshalb nicht wesentlich verkürzen, weil zurzeit eine BVG-Revision anstehe, die es in den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge - somit auch in PUBLICA - aller Voraussicht nach im nächsten oder übernächsten Jahr umzusetzen gelte. Eine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat würde nicht zuletzt auch die Versicherten von PUBLICA verunsichern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament deshalb, die Motion der SVP- Fraktion abzulehnen.
Auskunft: Peter Düggeli, Eidg. Versicherungskasse, Tel. 031 323 41 91
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