Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Erhöhung der Streitwertgrenze in Konsumentschutzverfahren
Bern (ots)
Korrigierte Fassung: dritter Absatz, zweiter Satz. Lebenshaltungskosten» durch «Konsumentenpreise» ersetzen.
Bundesrat Pascal Couchepin hat das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Streitwertgrenze in Verfahren des Konsumentenschutzes und des unlauteren Wettbewerbs eröffnet. Der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) beauftragt, den entsprechenden Entwurf den Kantonsregierungen, politischen Parteien und interessierten Kreisen zur Stellungnahme zu schicken. Er entspricht darin zum Teil der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. September 2002.
Seit 1982 müssen die Kantone für verbraucherrechtliche Streitigkeiten ein Schlichtungsverfah-ren oder einfaches und rasches Prozessverfahren zur Verfügung stellen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Konsumenten, sofern der Streitwert 8000 Franken nicht übersteigt.
Zweck der Verordnung ist es, den Konsumenten bei Streitigkeiten mit einem nicht zu hohen Streitwert ein einfaches und rasches und damit kostengünstiges Verfahren zu ermöglichen. Seit der letzten Änderung der Verordnung im Jahre 1987 - damals wurde das Verfahren auch auf lauterkeitsrechtliche Streitigkeiten ausgedehnt - sind die Konsumentenpreise rund 35% gestiegen. Die Kaufkraft hat gar noch stärker zugenommen. Es ist deshalb angezeigt, den Streitwert den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und ihn auf 20'000 Franken zu erhöhen.
Mit der Änderung der genannten Verordnung kommt das EVD einem Anliegen der Eidg. Kom-mission für Konsumentenfragen entgegen. Diese hat in ihrer Empfehlung vom 15. März 2001 zur aussergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten dem Bundesrat unter anderem beantragt, die Streitwertgrenze auf 20'000 Franken heraufzusetzen. Das Anliegen wird auch bei der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts berücksichtigt werden.
Kontakt:
Guido Sutter
seco
Tel. +41/31/322'28'14
Fax +41/31/324'09'56
mailto:guido.sutter@seco.admin.ch
Monique Pichonnaz
Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41/31/322'20'46
Fax +41/31/322'43'70
Die Vernehmlassungsunterlagen können unter http://www.seco-admin.ch
bezogen werden.