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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Erhöhung der Streitwertgrenze in Konsumentschutzverfahren

Bern (ots)

Korrigierte Fassung: dritter Absatz, zweiter Satz.
Lebenshaltungskosten» durch «Konsumentenpreise» ersetzen.
Bundesrat Pascal Couchepin hat das
Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Streitwertgrenze in
Verfahren des Konsumentenschutzes und des unlauteren Wettbewerbs
eröffnet. Der Vorsteher des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements hat das Staatssekretariat für Wirtschaft
(seco) beauftragt,  den entsprechenden Entwurf den
Kantonsregierungen, politischen Parteien und interessierten Kreisen
zur Stellungnahme zu schicken. Er entspricht darin zum Teil der
Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen. Die
Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. September 2002.
Seit 1982 müssen die Kantone für verbraucherrechtliche Streitigkeiten
ein Schlichtungsverfah-ren oder einfaches und rasches
Prozessverfahren zur Verfügung stellen. Diese Verfahren kommen zur
Anwendung bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Konsumenten,
sofern der Streitwert 8‘000 Franken nicht übersteigt.
Zweck der Verordnung ist es, den Konsumenten bei Streitigkeiten mit
einem nicht zu hohen Streitwert ein einfaches und rasches und damit
kostengünstiges Verfahren zu ermöglichen. Seit der letzten Änderung
der Verordnung im Jahre 1987 - damals wurde das Verfahren auch auf
lauterkeitsrechtliche Streitigkeiten ausgedehnt - sind die
Konsumentenpreise rund 35% gestiegen. Die Kaufkraft hat gar noch
stärker zugenommen. Es ist deshalb angezeigt, den Streitwert den
veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und ihn auf
20'000 Franken zu erhöhen.
Mit der Änderung der genannten Verordnung kommt das EVD einem
Anliegen der Eidg. Kom-mission für Konsumentenfragen entgegen. Diese
hat in ihrer Empfehlung vom 15. März 2001 zur aussergerichtlichen
Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten dem Bundesrat unter anderem
beantragt, die Streitwertgrenze auf 20'000 Franken heraufzusetzen.
Das Anliegen wird auch bei der Vereinheitlichung des
Zivilprozessrechts berücksichtigt werden.

Kontakt:

Guido Sutter
seco
Tel. +41/31/322'28'14
Fax +41/31/324'09'56
mailto:guido.sutter@seco.admin.ch

Monique Pichonnaz
Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41/31/322'20'46
Fax +41/31/322'43'70

Die Vernehmlassungsunterlagen können unter http://www.seco-admin.ch
bezogen werden.

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