Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2002 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe beschlossen. Es handelt sich dabei um die Verhängung von Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegenüber Simbabwes Präsident Mugabe und weiteren Mitgliedern seines Regimes sowie eines Waffenembargos und eines Ausfuhrverbotes für Ausrüstungsgegenstände, die zur Unterdrückung verwendet werden könnten.
Die Regierung Simbabwes ist massgeblich beteiligt an schweren Verstössen gegen die Menschenrechte, indem sie insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen politische Gegner einschüchtert und die unabhängige Presse behindert. Diese Vorgehensweise stellt einen erheblichen Angriff auf das Recht auf freie Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit dar.
Mit dem Erlass dieser Verordnung schliesst sich die Regierung dem von Liechtenstein bereits mitgetragenen Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union an.
Die Sanktionen treten am 8. März 2002 in Kraft.
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