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Fürstentum Liechtenstein

Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2002
die Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe beschlossen. Es
handelt sich dabei um die Verhängung von Finanzsanktionen und
Reisebeschränkungen gegenüber Simbabwes Präsident Mugabe und weiteren
Mitgliedern seines Regimes sowie eines Waffenembargos und eines
Ausfuhrverbotes für Ausrüstungsgegenstände, die zur Unterdrückung
verwendet werden könnten.
Die Regierung Simbabwes ist massgeblich beteiligt an schweren
Verstössen gegen die Menschenrechte, indem sie insbesondere im
Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen politische Gegner
einschüchtert und die unabhängige Presse behindert. Diese
Vorgehensweise stellt einen erheblichen Angriff auf das Recht auf
freie Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit dar.
Mit dem Erlass dieser Verordnung schliesst sich die Regierung dem
von Liechtenstein bereits mitgetragenen Gemeinsamen Standpunkt der
Europäischen Union an.
Die Sanktionen treten am 8. März 2002 in Kraft.

Kontakt:

Ressort:
Äusseres/Regierungsrat
Ernst Walch

Sachbearbeitung:
Ressort Äusseres
Tel. +423/236'60'24

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 104

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