Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Erstmalige Veröffentlichung des Jahresberichts der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
Bern (ots)
03. Apr 2003 (EFD) Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat heute Donnerstag erstmals Rechenschaft abgelegt über ihre Aufsichtstätigkeit über alle dem Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediäre des Nichtbankensektors und die von ihr anerkannten Selbstregulierungsorganisationen.
Die umfassende Rechenschaftsablage, welcher eine Zusammenfassung vorangestellt wird, gibt zu Beginn einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der von der Kontrollstelle wahrzunehmenden Tätigkeit, über bereits gefällte Grundsatzentscheide im Rahmen der von den Finanzintermediären wahrzunehmenden Sorgfaltspflichten und über die bisherige Praxis zu Unterstellungsfragen im Rahmen des Geldwäschereigesetzes.
Ein wesentlicher Teil des Jahresberichtes befasst sich mit den Beziehungen zu den 12 Selbstregulierungsorganisationen (SRO), den direkt unterstellten Finanzintermediären, der Marktaufsicht sowie der Revisionstätigkeit der Kontrollstelle. Weitere Kapitel sind der Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden und dem internationalen Bereich, so der Revision der Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) oder den Spezialempfehlungen und Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung gewidmet.
Die Kontrollstelle vermittelt ebenfalls einen Überblick über ihre bisherige Öffentlichkeitsarbeit und ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Aufbau effizienter Strukturen. Den Abschluss der Berichterstattung bilden statistische Daten der Kontrollstelle und der SRO.
Aufgaben der Kontrollstelle
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist eine der Aufsichtsbehörden, die das Geldwäschereigesetz umsetzen. Sie ist verantwortlich für die Beaufsichtigung aller Finanzintermediäre des Nichtbankensektors, welche dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind. Dies sind insbesondere alle Finanzintermediäre, welche berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen. Diese Finanzintermediäre können sich entweder einer der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) anschliessen, die von der Kontrollstelle anerkannt sind und durch sie beaufsichtigt werden oder sich der direkten Aufsicht durch die Kontrollstelle unterstellen. Da der Informationstätigkeit der Kontrollstelle ein grosser Stellenwert beigemessen wird und um dem allgemeinen Wunsch einer umfassenden, regelmässigen und transparenten Information über ihre Tätigkeit Rechnung zu tragen, wird sie fortan regelmässig einen Jahresbericht veröffentlichen.
Auskunft:
Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50
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