Massnahmen zugunsten des Rebbaus
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute zwei Verordnungen verabschiedet, welche die wirtschaftliche Lage des Weinbaus verbessern sollen. Die eine Verordnung ermöglicht Beiträge für die alkoholfreie Verwertung eines Teils der Traubenernte 2002, die andere erlaubt Beiträge für die Neubepflanzung von Rebbergen im Jahr 2003.
Der Schweizer Weinbau erlebt schwierige Zeiten. Der seit Beginn der 90er Jahre andauernde Konsumrückgang beim Weisswein verstärkte sich mit der 1995 eingeleiteten Öffnung der Grenzen. Trotz laufender Anpassungen im Rebbau übersteigt die Weissweinproduktion die Nachfrage immer noch. Der Bundesrat hat darum zwei Massnahmen beschlossen, die zur Erhaltung der schweizerischen Weinwirtschaft und der Rebberge beitragen sollen.
Gemäss der Verordnung über die Gewährung von Beiträgen zur Herstellung alkoholfreier Erzeugnisse im Jahr 2002 können die Verarbeiter von Traubensaft, Sauser und ähnlichen Produkten einen Beitrag von 2 Fr./l verarbeiteten Most erhalten. Diese Massnahme bezieht sich ausschliesslich auf die Traubensorten Chasselas und Müller-Thurgau. Die Finanzmittel werden nur bereitgestellt, wenn die drei grossen Weinbaukantone - Wallis, Waadt und Genf - mindestens die Produktionsbeschränkungen von 2001 fortschreiben.
Die Verordnung über die Gewährung von Beiträgen für die Erhaltung der schweizerischen Rebflächen im Jahre 2003 sieht eine Hilfe für die Umstellung der Bepflanzung zur Anpassung an die Erfordernisse des Marktes vor. Sie soll die Erhaltung des Weinbaupotenzials in der Schweiz ermöglichen, indem Rebflächen, die mit Chasselas und Müller-Thurgau bestockt sind, mit anderen, marktgerechten Sorten ersetzt werden. Den Bewirtschaftern, die sich für eine solche Umstellung entscheiden, wird je nach Hangneigung ein Bundesbeitrag zwischen 20'000 und 35'000 Fr./ha gewährt. Damit die Beiträge ausbezahlt werden, müssen die Kantone verschiedene Bedingungen erfüllen. Insbesondere muss die Mengenbeschränkung für 2002 und 2003 im Minimum derjenigen von 2001 entsprechen.
Der Bundesrat hat im Weiteren die Änderung mehrerer landwirtschaftlicher Verordnungen genehmigt. Eine dieser Verordnungen betrifft die Aufhebung des reduzierten Zollansatzes für Pflanzgutsorten, die in der Schweiz nicht produziert werden, sowie die Senkung der Zollansätze für die Einfuhr von Obstgehölzen. Weitere Beschlüsse galten der Aufteilung der Grenzabgaben auf Zucker zwischen der Bundeskasse und dem Garantiefonds zur Finanzierung der Pflichtlagerhaltung sowie der Einführung einer Kontrollbescheinigung für den Import biologischer Produkte.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft
Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft
Pierre Schauenberg
Tel. +41/31/324'84'21