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Bundesamt für Landwirtschaft

Massnahmen zugunsten des Rebbaus

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute zwei Verordnungen
verabschiedet, welche die wirtschaftliche Lage des Weinbaus
verbessern sollen. Die eine Verordnung ermöglicht Beiträge für die
alkoholfreie Verwertung eines Teils der Traubenernte 2002, die andere
erlaubt Beiträge für die Neubepflanzung von Rebbergen im Jahr 2003.
Der Schweizer Weinbau erlebt schwierige Zeiten. Der seit Beginn
der 90er Jahre andauernde Konsumrückgang beim Weisswein verstärkte
sich mit der 1995 eingeleiteten Öffnung der Grenzen. Trotz laufender
Anpassungen im Rebbau übersteigt die Weissweinproduktion die
Nachfrage immer noch. Der Bundesrat hat darum zwei Massnahmen
beschlossen, die zur Erhaltung der schweizerischen Weinwirtschaft und
der Rebberge beitragen sollen.
Gemäss der Verordnung über die Gewährung von Beiträgen zur
Herstellung alkoholfreier Erzeugnisse im Jahr 2002 können die
Verarbeiter von Traubensaft, Sauser und ähnlichen Produkten einen
Beitrag von 2 Fr./l verarbeiteten Most erhalten. Diese Massnahme
bezieht sich ausschliesslich auf die Traubensorten Chasselas und
Müller-Thurgau. Die Finanzmittel werden nur bereitgestellt, wenn die
drei grossen Weinbaukantone - Wallis, Waadt und Genf - mindestens die
Produktionsbeschränkungen von 2001 fortschreiben.
Die Verordnung über die Gewährung von Beiträgen für die Erhaltung
der schweizerischen Rebflächen im Jahre 2003 sieht eine Hilfe für die
Umstellung der Bepflanzung zur Anpassung an die Erfordernisse des
Marktes vor. Sie soll die Erhaltung des Weinbaupotenzials in der
Schweiz ermöglichen, indem Rebflächen, die mit Chasselas und
Müller-Thurgau bestockt sind, mit anderen, marktgerechten Sorten
ersetzt werden. Den Bewirtschaftern, die sich für eine solche
Umstellung entscheiden, wird je nach Hangneigung ein Bundesbeitrag
zwischen 20'000 und 35'000 Fr./ha gewährt. Damit die Beiträge
ausbezahlt werden, müssen die Kantone verschiedene Bedingungen
erfüllen. Insbesondere muss die Mengenbeschränkung für 2002 und 2003
im Minimum derjenigen von 2001 entsprechen.
Der Bundesrat hat im Weiteren die Änderung mehrerer
landwirtschaftlicher Verordnungen genehmigt. Eine dieser Verordnungen
betrifft die Aufhebung des reduzierten Zollansatzes für
Pflanzgutsorten, die in der Schweiz nicht produziert werden, sowie
die Senkung der Zollansätze für die Einfuhr von Obstgehölzen. Weitere
Beschlüsse galten der Aufteilung der Grenzabgaben auf Zucker zwischen
der Bundeskasse und dem Garantiefonds zur Finanzierung der
Pflichtlagerhaltung sowie der Einführung einer Kontrollbescheinigung
für den Import biologischer Produkte.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft
Pierre Schauenberg
Tel. +41/31/324'84'21

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