Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Datenbearbeitung in der Zollverwaltung
Bern (ots)
09. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten durch die Zollverwaltung verabschiedet. Sie tritt auf den 1. Juli 2003 in Kraft.
Die dezentral organisierte Zollverwaltung erhebt nicht nur Zölle und indirekte Steuern, sondern vollzieht im Rahmen der Zoll- und Grenzkontrollen zum Schutz unseres Landes und seiner Bevölkerung zahlreiche Bundeserlasse. Ohne elektronische Datenverarbeitung könnte die Zollverwaltung ihre Aufgaben längst nicht mehr erfüllen. Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung regelt Zuständigkeit, Verantwortung, Organisation und Grundsätze der Datenbearbeitung. Ausserdem sind die Inhalte der einzelnen Informationssysteme sowie die Bearbeitungsberechtigung bei der Oberzolldirektion, den Zollkreisdirektionen, Zollämtern und dem Grenzwachtkorps festgehalten.
Auskunft: Hans Georg Nussbaum, Eidg. Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65 88
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