Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Mittelbeschaffung für Vereine, Stiftungen und Genossenschaften wird erleichtert
Bern (ots)
12. Nov 2003 (EFD) Die Bankenverordnung wird dahingehend revidiert, dass Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, die nicht im Finanzbereich tätig sind, leichter Mittel beschaffen können. Der Bundesrat hat der Revision heute zugestimmt.
Die Bankenverordnung verbietet die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen durch Nichtbanken. Sie sieht aber eine Ausnahme für Einlagen von Mitgliedern bei Genossenschaften vor, solange die Genossenschaften in keiner Weise im Finanzbereich tätig sind. Gewerbsmässigkeit ist bei einer Zahl von mehr als 20 Einlagen gegeben. Vereine und Stiftungen hingegen sind bisher vom Verbot nicht ausgenommen, was bedeutet, dass ihnen gängige Formen der Mittelbeschaffung wie die Aufnahme verzinslicher Darlehen von Mitgliedern oder Gönnern untersagt sind, sobald sie die Schwelle der Gewerbsmässigkeit überschreiten.
Neu werden Vereine und Stiftungen den Genossenschaften in diesem Bereich gleichgestellt. So sind Einlagen bei allen drei Organisationsformen keine Publikumseinlagen, sofern die Organisationen in keiner Weise im Finanzbereich tätig sind und - als zusätzliche Voraussetzung - einen ideellen Zweck oder die gemeinsame Selbsthilfe verfolgen. Dabei können beliebige Einleger Einlagen tätigen. Dies stellt eine weitere Erleichterung gegenüber der heutigen Regelung dar, welche nur die Einlagen von Mitgliedern von Genossenschaften privilegiert.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
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