Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Steuerbussen sollen mit dem Tod des Steuerpflichtigen hinfällig werden
Bern (ots)
25. Feb 2004 (EFD) Erben sollen nicht mehr für Bussen haften, die einem verstorbenen Erblasser bereits auferlegt worden sind oder die ihm noch auferlegt werden könnten für Steuerhinterziehungen, die erst nach seinem Tod entdeckt werden. Dies hat der Bundesrat heute Mittwoch entschieden, indem er einer von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-S) vorgeschlagenen Gesetzesrevision zustimmte. Die RK-S hatte aufgrund einer Standesinitiative des Kantons Jura einen Bericht zum Thema verfasst und darin Vorschläge zur Umsetzung dieser Initiative gemacht.
Der Kanton Jura wollte mit seiner Standesinitiative bei der direkten Bundessteuer jegliche Haftung der Erben für Bussen ausschliessen. Dieser Ausschluss der Haftung sollte sowohl für die dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes bereits rechtskräftig auferlegten Bussen gelten als auch für jene Bussen, die dieser für Steuerhinterziehungen zahlen müsste, welche erst nach seinem Tod entdeckt werden. Die Forderung steht im Einklang mit zwei Entscheiden des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 29. August 1997.
Die RK-S hat nun einen Bericht mit einem Gesetzesentwurf vorgelegt, der sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im Steuerharmonisierungsgesetz die entsprechenden Strafbestimmungen aufhebt. Laut Bundesrat ist der Revisionsvorschlag geeignet, die Standesinitiative des Kantones Jura umzusetzen. Er hat sich daher dem Vorschlag der RK-S angeschlossen.
Auskunft für Medienschaffende: Peter Schneeberger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.031 322 74 38
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