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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Finanzkompetenz des Bundesrates in dringlichen Situationen bewahren

Bern (ots)

19. Mai 2004 (EFD) Der Bundesrat wehrt sich gegen eine
Streichung seiner Kompetenzen beim Bewilligen von dringlichen 
Krediten. Er hat heute den Eidg. Räten beantragt, auf eine 
entsprechende Änderung im Finanzhaushaltgesetz zu verzichten. 
Auslöser des Begehrens war die Fraktion der Schweizerischen 
Volkspartei (SVP), welche im Nachgang zu den Swissair-Krediten die 
parlamentarische Initiative "Die demokratische Kontrolle sichern. 
Änderung des Finanzhaushaltgesetzes" eingereicht hatte. In der Folge 
schlug die vorberatende Staatspolitische Kommission des 
Nationalrates (SPK-NR) vor, die Kompetenz der Finanzdelegation für 
Vorschüsse auf 250 Millionen zu begrenzen und jene des Bundesrates 
komplett zu streichen.
In seiner Stellungnahme zum Bericht der SPK-NR hält der Bundesrat 
fest, dass die von der SVP-Fraktion verlangte Änderung des 
Finanzhaushaltgesetzes die institutionelle Stellung des Bundesrates 
schwäche und unter Umständen seine Handlungsfähigkeit einschränke. 
Die heutige Kompetenzaufteilung zwischen Bundesrat, Finanzdelegation 
und Bundesversammlung habe sich insgesamt bewährt. Mit Ausnahme des 
Sonderfalles Swissair sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. 
Zudem trachte der Bundesrat danach, dringliche Vorschüsse nach 
Möglichkeit zu vermeiden und die Finanzdelegation entscheiden zu 
lassen. Die Ausgabenkompetenz des Parlaments sei somit 
gewährleistet.
Würden Bundesrat und Finanzdelegation in ihren Kompetenzen 
beschnitten, müsse die Frage gestellt werden, ob die Eidg. Räte in 
der Lage seien, in dringlichen Fällen zeitgerecht zu entscheiden. 
Angesichts des Zeitbedarfs für die Einberufung des Parlaments, die 
Erarbeitung einer Botschaft und die vorgängigen Beratungen in den 
Kommissionen hält der Bundesrat berechtigte Zweifel für angebracht. 
Seiner Auffassung nach ist die Handlungsfähigkeit des Bundes in 
ausserordentlichen Situationen höher zu gewichten als der Mangel, 
dass in solchen Fällen Entscheide delegiert würden, bevor sie das 
Parlament genehmigen könne.
Auskunft für Medienschaffende:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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