Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Finanzkompetenz des Bundesrates in dringlichen Situationen bewahren
Bern (ots)
19. Mai 2004 (EFD) Der Bundesrat wehrt sich gegen eine Streichung seiner Kompetenzen beim Bewilligen von dringlichen Krediten. Er hat heute den Eidg. Räten beantragt, auf eine entsprechende Änderung im Finanzhaushaltgesetz zu verzichten. Auslöser des Begehrens war die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP), welche im Nachgang zu den Swissair-Krediten die parlamentarische Initiative "Die demokratische Kontrolle sichern. Änderung des Finanzhaushaltgesetzes" eingereicht hatte. In der Folge schlug die vorberatende Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) vor, die Kompetenz der Finanzdelegation für Vorschüsse auf 250 Millionen zu begrenzen und jene des Bundesrates komplett zu streichen.
In seiner Stellungnahme zum Bericht der SPK-NR hält der Bundesrat fest, dass die von der SVP-Fraktion verlangte Änderung des Finanzhaushaltgesetzes die institutionelle Stellung des Bundesrates schwäche und unter Umständen seine Handlungsfähigkeit einschränke. Die heutige Kompetenzaufteilung zwischen Bundesrat, Finanzdelegation und Bundesversammlung habe sich insgesamt bewährt. Mit Ausnahme des Sonderfalles Swissair sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Zudem trachte der Bundesrat danach, dringliche Vorschüsse nach Möglichkeit zu vermeiden und die Finanzdelegation entscheiden zu lassen. Die Ausgabenkompetenz des Parlaments sei somit gewährleistet.
Würden Bundesrat und Finanzdelegation in ihren Kompetenzen beschnitten, müsse die Frage gestellt werden, ob die Eidg. Räte in der Lage seien, in dringlichen Fällen zeitgerecht zu entscheiden. Angesichts des Zeitbedarfs für die Einberufung des Parlaments, die Erarbeitung einer Botschaft und die vorgängigen Beratungen in den Kommissionen hält der Bundesrat berechtigte Zweifel für angebracht. Seiner Auffassung nach ist die Handlungsfähigkeit des Bundes in ausserordentlichen Situationen höher zu gewichten als der Mangel, dass in solchen Fällen Entscheide delegiert würden, bevor sie das Parlament genehmigen könne.
Auskunft für Medienschaffende: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09
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