Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Einführung des grenzüberschreitenden Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer
Bern (ots)
22. Dez 2004 (EFD) Schweizerische Tochtergesellschaften können ab dem 1. Januar 2005 ihre Verrechnungssteuerpflicht für Dividenden an ihre ausländische Muttergesellschaft durch Meldung erfüllen. Bisher war das Meldeverfahren nur im innerschweizerischen Konzernverhältnis anwendbar. Die Massnahme eliminiert Zahlungsflüsse bei der Verrechnungssteuer und verbessert die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Verordnung erlassen und eine Änderung der Verordnungen zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und den USA vorgenommen.
Seit dem 22. November 2000 wendet die Schweiz auf Bardividenden im innerschweizerischen Konzernverhältnis das Meldeverfahren an. Nach diesem Verfahren wird das bei der Verrechnungssteuer übliche Erhebungs- und Rückerstattungsprozedere durch eine Entlastung an der Quelle ersetzt. Damit können unnötige Geldtransaktionen zwischen schweizerischen Tochtergesellschaften und ebenfalls in der Schweiz domizilierten Muttergesellschaften vermieden werden.
Bei grenzüberschreitenden Dividendenzahlungen ist die Entlastung an der Quelle im Konzern derzeit erst im Verhältnis zu Deutschland und den USA möglich. In den übrigen Fällen hat die schweizerische Tochtergesellschaft die Verrechnungssteuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu überweisen und die Muttergesellschaft kann diese gestützt auf das jeweils anwendbare DBA auf Antrag hin ganz oder teilweise zurückverlangen.
Der Bundesrat hat beschlossen, das Meldeverfahren ab dem 1. Januar 2005 auch im grenzüberschreitenden Konzernverhältnis für Dividenden generell einzuführen. Damit wird für alle Partnerländer ein einheitliches Verfahren angewendet. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine neue Verordnung erlassen. Zudem hat er die bestehenden Verordnungen der DBA mit Deutschland und den USA angepasst.
Der Wirtschaft wird mit dem Meldeverfahren weniger Geld entzogen. Denn Dividenden können künftig brutto, d.h. ohne vollen Verrechnungssteuerabzug ausbezahlt werden. Ausserdem bedeutet der Wegfall von Erhebung und Rückerstattung weniger Zahlungsflüsse und damit weniger administrativer Aufwand für die Wirtschaft und die Verwaltung. Damit wird die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort verbessert.
Durch die Einführung des internationalen Meldeverfahrens ergeben sich beim Bund keine Mindererträge. Der systembedingte Rückgang der Verrechnungssteuereingänge kann nämlich durch eine entsprechende Reduktion der Verrechnungssteuerrückerstattungen kompensiert werden.
Auskunft für Medienschaffende: Betreffend Meldeverfahren allgemein: Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 35 Betreffend DBA-Verordnungen: Andreas Kolb, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 57
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