Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Anpassung der Verordnung über die Hilfe zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
Bern (ots)
Die Anpassung der Ausführungsverordnung zum "Bonny-Beschluss" trägt den neuen Elementen Rechnung, die das Parlament anlässlich der Verlängerung des Beschlusses im vergangenen Frühling eingeführt hat. Dies betrifft vor allem die überbetrieblichen Finanzhilfen. Daneben bezieht die Verordnung die Kantone in höherem Mass bei der Bestimmung der begünstigten Gebiete ein.
Am 21. November 2001 hat der Bundesrat die Anpassungen der Verordnung vom 16. Juni 1996 über die Hilfe zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete genehmigt. Der im März 2001 um 5 Jahre verlängerte Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 (bekannt unter "Bonny-Beschluss") hat einige Änderungen eingeführt, die auf Stufe Verordnung näher geregelt werden mussten. Die drei wichtigsten Neuerungen sind:
1. Einführung der überbetrieblichen Finanzhilfen (Beispiel: Unterstützung für Gründerzentren),
2. Entkoppelung der Steuererleichterungen von den anderen Finanzhilfen wie Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen; es ist nun möglich, Steuererleichterungen unabhängig von den anderen Finanzhilfen zu gewähren,
3. Bestimmung der begünstigten Gebiete, die auf strukturelle Probleme Rücksicht nehmen muss.
Die bedeutendste Anpassung erfolgte beim Verfahren zur Bestimmung der begünstigten Gebiete. Die Kantone werden analog den Tendenzen in der Regionalpolitik weitgehender in den Festlegungsprozess einbezogen. Nach Inkrafttreten der Verordnungsänderung am 8. Dezember 2001 wird sich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) , das vom Bundesrat den Auftrag zur Bestimmung der begünstigten Gebiete erhalten hat, an die Kantone wenden. Diese sollen - unter Respektierung eines fest definierten Anteils der Wohnbevölkerung - konkrete Vorschläge unterbreiten. Das EVD wird die abschliessende Festlegung im Februar/März 2002 vornehmen. Bis dahin bleibt die alte Gebietsdefinition in Kraft. Wie von der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben gewünscht, wird sich der Anteil der Erneuerungsgebiete im bisherigen Rahmen bewegen, was ungefähr einem Viertel der Schweizerischen Bevölkerung entspricht. ots Originaltext: EVD Internet: www.newsaktuell.ch
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