Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Ausführungsverordnung zu den flankierenden Massnahmen
Bern (ots)
In seiner Sitzung vom 21. Mai 2003 hat der Bundesrat die Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr verabschiedet und das Datum ihres Inkrafttretens bestimmt. Gleichzeitig mit den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft hatte das eidgenössische Parlament am 9. Oktober 1999 die sogenannten flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr angenommen. Diese Massnahmen sollen verhindern, dass der freie Personenverkehr zu einem missbräuchlichen Unterbieten der Arbeitsbedingungen führt.
Nebst der Definition verschiedener Gesetzesbegriffe enthält die Verordnung insbesondere Ausführungsbestimmungen zu den folgenden drei Bereichen:
Regelung des Meldeverfahrens der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die ausländischen Arbeitgeber; Einsetzen und Organisation der tripartiten Kommissionen, insbesondere der tripartiten Kommission des Bundes; Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen bezüglich der tripartiten und paritätischen Kommissionen sowie der Entschädigungen an die Vertreter der Sozialpartner. Die flankierenden Massnahmen treten am 1. Juni 2004 in Kraft. Ab diesem Datum wird die Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte sowie der Grundsatz des Vorrangs der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Staatsangehörigen der EU/EFTA aufgrund des Abkommens über den freien Personenverkehr aufgehoben (Ablauf der ersten Übergangsfrist). Um sicherzustellen, dass an diesem Datum alle Kantone über die notwendigen Strukturen verfügen, hat der Bundesrat beschlossen, diejenigen Bestimmungen vorzeitig in Kraft zu setzen, welche den Kantonen die Verpflichtung auferlegen, eine tripartite Kommission einzusetzen. Diese Bestimmungen treten am 1. Juni 2003 in Kraft.
Auskünfte: Daniel Veuve, seco, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Tel. 031 322 29 31