Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Erhöhung der Entschädigungsdauer bei Kurzarbeitsentschädigung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 beschlossen, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um 6 Monate von 12 auf 18 Monate noch einmal zu erhöhen. Er berücksichtigt damit, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten kurzen Zeit eingetreten ist. Er macht damit von einer Möglichkeit Gebrauch, welche das Arbeitslosenversicherungsgesetz ihm einräumt. Der längere Bezug von Kurzarbeitsentschädigung hält die Unternehmen von Entlassungen ab und erlaubt ihnen, die Facharbeitskräfte ihm Betrieb zu behalten. Zudem bleiben die Arbeitnehmer in ihren Betrieben integriert, sind sozial abgesichert und erhöhen nicht die Zahl der Arbeitslosen.
Unternehmen mit solider struktureller Basis haben schliesslich mit der verlängerten Entschädigungsdauer die Möglichkeit, die momentane Konjunkturbaisse zu überstehen und können somit vom zukünftigen Wirtschaftsaufschwung profitieren.
Die Erhöhung der Entschädigungsdauer stellt eine Übergangslösung dar, denn sie soll nicht strukturelle Anpassungen verhindern. Sie ist deshalb bis zum 31. März 2004 befristet.
Auskünfte: Hans-Peter Egger, seco, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 324 02 17