Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Änderung der Pflanzenschutzverordnung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute Änderungen der Pflanzenschutzverordnung genehmigt, die eine besser Bekämpfung neuer Pflanzenschädlinge und - krankheiten erlauben. Die Änderungen erleichtern auch den Pflanzenhandel mit den Mitgliedländern der Europäischen Union (EU). Das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht die gegenseitige Anerkennung des Pflanzenpasses vor. Der Pass bietet Gewähr für die phytosanitäre Qualität der Ware und erbringt den Nachweis, dass die betreffenden Pflanzen frei sind von schädlichen Quarantäneorganismen. Die Anerkennung des Passes bedingt jedoch die Gleichwertigkeit der schweizerischen und europäischen Gesetzgebung in Bezug auf die Massnahmen, die zur Bekämpfung von Quarantäneorganismen getroffen werden.
Die Entscheide des Bundesrates tragen zu einer Annäherung der Pflanzenschutzgesetzgebung bei. Sie dürften dem Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft die Anerkennung des Pflanzenpasses ermöglichen, was schliesslich den Handel mit Pflanzen erleichtern wird.
Ein Teil der bundesrätlichen Beschlüsse betrifft die Schutzmassnahmen, die bei der Einfuhr von Waren nicht europäischer Herkunft angewendet werden. Sie werden auf den 1. Juli 2007 in Kraft treten. Die übrigen Entscheide regeln die Einführung der Pflanzenpassregelung für neue Pflanzen wie krautige Zierpflanzen und Gemüsepflanzgut. Diese letzten Änderungen dürften erst nach der gegenseitigen Anerkennung des Pflanzenpasses in Kraft treten.
Quarantäneorganismen können für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forstwirtschaft verheerende wirtschaftliche Konsequenzen haben. Der Feuerbrand beispielsweise führt zu erheblichen Schäden sowohl in Apfel- und Birnenanlagen als auch an Hochstammobstbäumen. Eine weitere gefährliche Bakterienkrankheit ist die Braunfäule für Kartoffeln. Die goldgelbe Vergilbung ist im Rebbau gefürchtet.
Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Produktionsmittel, Olivier Félix, 032 322 25 86 und
Sektion Zertifizierung und Pflanzenschutz, Alfred Klay, 032 322 25 65