Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG) vom 5. Oktober 1990
Bern (ots)
Anlässlich seiner letzten Sitzung vom 16. Juni 2003 hat der Bundesrat bestätigt, dass die Information und der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden müssen. Er hat deshalb entschieden, die weiteren Revisionsarbeiten des KIG und der spezifischen Gesetze in diesem Bereich dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zu übertragen. Das KIG stammt aus dem Jahr 1990 und vermag nach Ansicht der Regierung in seiner heutigen Fassung der raschen Entwicklung des Marktes nicht mehr gerecht zu werden. Das heutige Gesetz beschränkt sich praktisch nur darauf, die Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen zu regeln. Diese finanzielle Unterstützung ist damals eingeführt worden, um den Konsumentinnen und Konsumenten eine neutrale und objektive Information zu gewährleisten. Angesichts der Fülle von Gütern und Dienstleistungen, die auf den Markt strömen, und deren Komplexität, haben die Konsumentinnen und Konsumenten allzu oft Mühe, ihre Rechte wahren zu können. Anlässlich der Sitzung hat der Bundesrat ausserdem von der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen vom 4. Mai 2003 zur aktuellen KIG-Revision Kenntnis genommen. Darin spricht sich die Kommission dafür aus, den gesetzlichen Rahmen gegenüber heute zu verstärken, insbesondere was die Sanktionen anbelangt. Ziel ist es, die präventive Wirkung zu erhöhen, um so Missbräuche zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaftsakteure zu vermeiden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Auskünfte: Christophe Hans, Sprecher des EVD, Tel. 031 322 20 07