Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Bundesrat entlastet Unternehmungen um Entlassungen zu vermeiden
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 19. September 2003 beschlossen, die Karenzfrist für Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung zu reduzieren. Er trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten Zeit eingetreten ist. Die Möglichkeit des Bezuges von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Es erlaubt den Unternehmungen vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Arbeitgebenden können dadurch bei besserem Geschäftsgang rasch wieder auf das in ihrem Betrieb vorhandene Fachwissen zurückgreifen und den Arbeitnehmenden wird der umfassende soziale Schutz innerhalb eines Arbeitsverhältnisses bewahrt.
Die Unternehmungen haben sich mit nicht entschädigten Karenztagen an der Kurzarbeits- oder bei Schlechtwetterentschädigungen finanziell zu beteiligen. Die beschlossene Änderung sieht eine Reduzierung der Karenzfrist um einen Tag vor: von zwei auf einen Karenztag in der 1. bis 6. Abrechnungsperiode und von drei auf zwei Karenztage ab der 7. Abrechnungsperiode. Diese Reduktion der Karenztage gilt während Zeiten, in denen der Bundesrat die Entschädigungsdauer für Kurzarbeit erhöht hat.
Mit der Reduktion der Karenzfrist wird das Anliegen des Gesetzgebers, in Zeiten angespannter konjunktureller Lage die Bezugsdauer zu erhöhen, um von Entlassungen absehen zu können, konsequent weiter verfolgt. Im September 2002 sowie im Juni 2003 hat der Bundesrat die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung um sechs auf 18 Monate verlängert. Die Arbeitgebenden werden durch die Reduktion der Karenztage finanziell entlastet und Entlassungen werden dadurch vermieden. Im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung führt dies zu einer finanziellen Mehrbelastung, die im Bereich der Arbeitslosenentschädigung durch die Vermeidung von Entlassungen kompensiert wird.
Die Reduzierung der Karenzfrist tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
Auskünfte: seco, Hans-Peter Egger, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 324 02 17