Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Freihandelsabkommen Schweiz-EU: Einigung bezüglich der Re-Exporte von EU-Waren aus der Schweiz
Bern (ots)
Auf Stufe der Unterhändler, des Direktors des seco sowie des EU- Generaldirektors für Steuern und Zollunion, haben die Schweiz und die EU bezüglich der Re-Exporte von EU-Waren aus der Schweiz eine Lösung gefunden. Diese wird es erlauben, industrielle Waren mit EU- Ursprung weiterhin zollfrei aus der Schweiz wieder in die EU auszuführen. Diese Lösung wurde auf der Grundlage des Freihandelsabkommens CH/EG von 1972 (FHA) erarbeitet. Das seco und die EU-Generaldirektion Steuern und Zollunion einigten sich darauf, dass die spezifischen Bestimmungen des FHA die zollfreie Einfuhr von Waren erlaubt ohne Rücksicht darauf, ob diese Ursprungserzeugnisse der EU oder der Schweiz sind. Formalisiert wird diese Einigung noch vor Ende Mai, voraussichtlich anlässlich des geplanten Gipfeltreffens Schweiz-EU.
Die EU hatte ursprünglich beabsichtigt, die seit 30 Jahren geltende Zollfreiheit für EU-Waren, die in unverändertem Zustand aus allen Freihandelsländern der EU (inklusive aus der Schweiz) in die EU re- exportiert werden, per 1. März 2004 aufzuheben. Die Schweiz konnte erwirken, dass die Inkraftsetzung dieser Massnahme auf den 1. Juni 2004 verschoben wurde. Nach verschiedenen Verhandlungen konnte zwischen der Schweiz und der EU eine Verständigung herbeigeführt werden, dass der Status quo, d.h. die Zollfreiheit auch für Re- Exporte von industriellen Ursprungserzeugnissen beider Parteien, definitiv weitergeführt wird.
Auskünfte: Rita Baldegger, Leiterin Kommunikation seco, 031 323 37 90
Urs Jaun, seco, Internationaler Warenverkehr, 031 323 11 22