Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Bundesrat spricht sich gegen ein Architektengesetz aus
Bern (ots)
Für Berufszulassung und Berufsausübung der Architektinnen und Architekten soll es in der Schweiz kein eigenes Gesetz geben. Probleme bezüglich Freizügigkeit im Inland resp. innerhalb der EU sollen anders gelöst werden. Dies hat der Bundesrat anlässlich seiner heutigen Sitzung beschlossen. Ein entsprechendes Postulat aus dem Nationalrat soll abgeschrieben werden.
In einem heute veröffentlichten Bericht hat der Bundesrat dargelegt, warum er dem Parlament trotz entsprechender Vorstösse aus dessen Reihen und von Seiten gewisser Architektur-Verbände kein eigenes Gesetz für die Architektinnen und Architekten unterbreitet. Die Probleme der Freizügigkeit im Inland sehr unterschiedliche Regelungen von Kanton zu Kanton betreffend Berufsausübung dürften durch die ebenfalls heute vorgestellte Verschärfung des Binnenmarktgesetzes praktisch gelöst sein. Dies insbesondere durch die Klagemöglichkeit der Wettbewerbskommission vor Gerichten, welche der Bundesrat im Zuge der Revision des Binnenmarktgesetzes vorsieht. Auch soll künftig der Marktzugang im Grundsatz nicht mehr verweigert werden dürfen. Die Interessen der Konsumentenschaft wie Transparenz der Dienstleistungen, Treu und Glauben im Geschäftsverkehr, Bausicherheit sowie raumplanerischere Anliegen werden durch bereits geltende Erlasse weitgehend berücksichtigt.
Die Probleme der Freizügigkeit in den EU-Mitgliedstaaten fehlende Anerkennung des Abschlusses Architekt/in FH in der EU kann nur über eine Anpassung der Fachhochschulausbildung an die Mindeststandards der EU erreicht werden. Die entsprechende Voraussetzung wird im Rahmen der laufenden Revision des Fachhochschulgesetzes mit der Einführung von Bachelor- und Master- Titeln angestrebt. Gemäss Fahrplan von Bundesrat und Trägern sollten die ersten Master-Studien gänge in Architektur an Fachhochschulen im Herbst 2005 aufgenommen werden. Die ersten EU-kompatiblen Titel dieser 1,5 bis 2 Jahre dauernden Master-Studiengänge dürften somit im Jahr 2007 verlie hen werden.
Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, das Geschäft weiterzuverfolgen. Er wird dem Parlament die Abschreibung der als Postulat überwiesenen Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) beantragen.
Der Bericht ist abrufbar unter: http://www.bbt.admin.ch/fachhoch/publi/d/index.htm
Auskünfte: Myriam Holzner, Leiterin Ressort Kommunikation BBT, Tel: 031 322 21 24