Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien ab dem 1. Juni 2005: Verordnungsänderung
Bern (ots)
Der Bundesrat wird das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien sowie das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Tunesien über den Handel mit Landwirtschaftsprodukten ab dem 1. Juni 2005 anwenden. Heute hat er die notwendigen Verordnungsänderungen beschlossen. Tunesien setzt diese Abkommen auf das gleiche Datum in Kraft.
Die Anwendung des am 17. Dezember 2004 zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien abgeschlossene Freihandelsabkommen hat zur Folge, dass Tunesien ab dem 1. Juni 2005 die Einfuhren industrieller Waren und landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte aus der Schweiz gleich wie diejenigen aus der EU behandeln wird. Seit 1996 ist ein Assoziationsabkommen zwischen Tunesien und der EU in Kraft, im Rahmen dessen die Einfuhrzölle Tunesiens für Waren aus der EU stufenweise abgebaut wurden. Damit verschlechterte sich für schweizerischen Exporteure zunehmend die Wettbewerbsposition auf dem tunesischen Markt zu Gunsten der Konkurrenz aus der EU. Im Gegenzug gewährt die Schweiz ab demselben Datum die Zollfreiheit für die Einfuhr von Industriewaren mit Ursprung in Tunesien, sowie gewisse Zollkonzessionen für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte (beispielsweise für Olivenöl in Flaschen, Zitrusfrüchte, Straussenfleisch, Datteln, Mandeln, Melonen und Granatäpfel). Die bisher Tunesien autonom gewährten Zollpräferenzen zu Gunsten von Entwicklungsländern (Allgemeine Zollpräferenzen, APS) werden durch die Konzessionen der beiden Abkommen abgelöst.
Das Freihandelsabkommen enthält ein modernes Protokoll über Ursprungsregeln, das dem Modellprotokoll für die Ursprungskumulation Europa-Mittelmeer entspricht. Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU soll bis im Jahr 2010 eine umfassende Freihandelszone in Europa und im Mittelmeerraum geschaffen werden. Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA bereits mit der Türkei, Israel, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Jordanien und Libanon abgeschlossen hat, wird das neue Abkommen mit Tunesien den EFTA- Staaten die Teilnahme an der zukünftigen Freihandelszone Europa- Mittelmeer ermöglichen.
Bern, 30. Mai 2005
Für weitere Auskünfte: Cahina Hadj-Djilani Vock, seco, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik, Tel. 031 324 08 50
Martin Zweifel, Oberzolldirektion, Sektion Tarif IV, Tel. 031 322 67 62