Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der 57. Jahrestagung in Ulsan
Bern (ots)
Die 57. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet in Ulsan (Südkorea) statt und dauert vom 20. bis 24. Juni 2005. Der Bundesrat hat heute der Schweizer Delegation das Mandat erteilt: Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen gefunden werden.
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände auch das Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Dieses Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio. Auf allen Weltmeeren ist heute allerdings ein Walfangmoratorium der IWC in Kraft.
An der Jahrestagung 2005 werden unter anderen die folgenden Themen behandelt: ·neueste Schätzungen der Grössen diverser Walbestände ·Fortschritte bei der Entwicklung eines revidierten Bewirtschaftungsschemas ·wissenschaftlicher Walfang ·Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland, Sibirien und Sankt Vincent ·Tötungsmethoden .Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse ·Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
·Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben die Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung des Bewirtschaftungsschemas widmet, abzuwarten. Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das Management der so genannten «kleinen Walarten» (z. B. Narwal, Beluga, Grosser Tümmler) in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
·Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten im Prinzip unterstützt werden.
·Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftliche Grundlagen abgestützt sind. Das Mandat des Bundesrates für die schweizerische Delegation stimmt mit der Position unseres Landes in anderen internationalen Umweltgremien sowie mit den Grundsätzen der Umweltpolitik im Inland überein. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb der IWC nicht mehr vereinbar scheinen. Die Schweiz wird in Ulsan vertreten durch Herrn Bruno Mainini, Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.
Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 85 08
Broschüre: Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (Hrsg: BVET 1996) www.bvet.admin.ch/news/shop/00007/00041/index.html?lang=de
Internet: BVET:www.bvet.admin.ch/handel/00271/index.html?lang=de IWC: www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)