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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der 57. Jahrestagung in Ulsan

Bern (ots)

Die 57. Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC) findet in Ulsan (Südkorea) statt und dauert 
vom 20. bis 24. Juni 2005. Der Bundesrat hat heute der Schweizer 
Delegation das Mandat erteilt: Die Schweiz wird sich dafür 
einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen 
Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen gefunden werden.
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt 
neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände auch 
das Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren 
nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Dieses Prinzip der Erhaltung 
und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit jener der World Conservation 
Union (IUCN) und der Deklaration von Rio. Auf allen Weltmeeren ist 
heute allerdings ein Walfangmoratorium der IWC in Kraft.
An der Jahrestagung 2005 werden unter anderen die folgenden Themen 
behandelt:
·neueste Schätzungen der Grössen diverser Walbestände
·Fortschritte bei der Entwicklung eines revidierten   
 Bewirtschaftungsschemas 
·wissenschaftlicher Walfang 
·Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland, Sibirien und 
 Sankt Vincent
·Tötungsmethoden 
.Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse 
·Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
·Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für 
ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme 
einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch 
festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn 
wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus 
der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht 
abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch 
wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben 
die Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung des 
Bewirtschaftungsschemas widmet, abzuwarten. Die Schweiz vertritt 
darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das Management der so 
genannten «kleinen Walarten» (z. B. Narwal, Beluga, Grosser Tümmler) 
in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
·Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen – 
unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet 
sind und von allen Anrainerstaaten im Prinzip unterstützt werden.
·Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung 
schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag 
zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen 
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens 
erfüllen und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf 
wissenschaftliche Grundlagen abgestützt sind. Das Mandat des 
Bundesrates für die schweizerische Delegation stimmt mit der 
Position unseres Landes in anderen internationalen Umweltgremien 
sowie mit den Grundsätzen der Umweltpolitik im Inland überein. Das 
Binnenland Schweiz hofft dadurch weiterhin, die Rolle eines 
verlässlichen, vermittelnden Gesprächspartners spielen zu können, 
wenn die Standpunkte innerhalb der IWC nicht mehr vereinbar 
scheinen. Die Schweiz wird in Ulsan vertreten durch Herrn Bruno 
Mainini, Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, 
Politische Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.
Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, 
031 323 85 08
Broschüre: 
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des 
Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
www.bvet.admin.ch/news/shop/00007/00041/index.html?lang=de
Internet: 	
BVET:www.bvet.admin.ch/handel/00271/index.html?lang=de
IWC: www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)

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