Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Stellungnahme des TCS zu Via Sicura: Richtung stimmt: Einige Massnahmen schiessen über das Ziel hinaus
Bern (ots)
Im Grossen und Ganzen ist das heute vom Bundesrat präsentierte Projekt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit positiv. Der TCS wehrt sich jedoch dagegen, dass der Fahrzeughalter und nicht mehr der Lenker bei Ordnungsbussen zur Verantwortung gezogen werden soll sowie gegen eine Verallgemeinerung beim Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten. Zudem wird die Helmtragpflicht für Radfahrer bis 14 Jahre nur schwer umzusetzen sein. Der TCS lehnt ausserdem den Zugriff der Versicherer zum Verzeichnis administrativer Massnahmen (ADMAS) ab.
Die Präventivmassnahmen des Bundesrates zielen in die richtige Richtung. Der TCS akzeptiert das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen sowie das Mindestalter von 7 Jahren für Radfahrerinnen und Radfahrer. Was das Fahren mit Licht am Tag betrifft, so hätte der TCS eine Empfehlung bevorzugt, löst sich das Problem durch den obligatorischen Einbau von Tagesfahrleuchten aufgrund der europäischen Gesetzgebung doch von selbst. Was das Helmobligatorium für Radfahrerinnen und Radfahrer bis 14 Jahre betrifft, so erachtet der TCS diese Massnahme als schwer umsetzbar, obwohl sie zur Hebung der Verkehrssicherheit beiträgt. Das Obligatorium kann im Falle eines Unfalls zu einer unverhältnismässigen finanziellen Belastung der Eltern führen (Versicherungsschutz).
Die Massnahmen zur bessern Durchsetzung der bestehenden Regeln sind im Grossen und Ganzen akzeptabel. Der TCS geht davon aus, dass die Kosten für den Sehtest zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Führerausweises nach dem 50. Lebensalter erschwinglich bleiben. Der TCS wehrt sich entschieden dagegen, dass der Fahrzeughalter und nicht mehr der Lenker bei Ordnungsbussen zur Verantwortung gezogen werden soll. Juristisch gesehen ist es schockierend, dass der Fahrzeughalter für Vergehen des Fahrzeugslenkers büssen soll. Der TCS erinnert daran, dass die meisten Ordnungsbussen (z.B. überschrittene Parkzeiten) keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Der TCS wiedersetzt sich zudem dem Zugriff der Versicherer auf das Edgenössische Register für Administrativmassnahmen (ADMAS). Dies vor allem wegen des Schutzes der Privatsphäre. Ebenfalls wiedersetzt er sich der Verpflichtung, dass Haftpflichtversicherungen Rückgriff auf die Person nehmen, die den Unfall verursacht hat, denn es besteht die Gefahr, dass eine leichte Unachtsamkeit unverhältnismässig geahndet wird.
Repressive Massnahmen bei schwerwiegenden Delikten sind notwendig, jedoch wartet der TCS noch auf die Details betreffend die Umsetzung einiger Massnahmen, wie der Einbau von Datenaufzeichungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren. Was die Fahrzeugeinziehung betrifft, so ist diese Massnahme bereits heute möglich.
Nicht zuletzt begrüsst der TCS die Initiative des Bundesrates Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen des Strassennetzes zu beseitigen, obschon die Finanzierungsfrage dieser Massnahmen noch nicht geklärt ist. Die Infrastrukturmassnahmen von Via Sicura sind somit positiv, verlangt der TCS doch seit Jahren die notwendigen Mittel für die Beseitigung von Unfallsschwerpunkten. Leider fehlt bis heute eine entsprechende Planung.
Die Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik gehen ebenso in die richtige Richtung erlauben sie doch eine bessere Sicht auf die Situation. Der TCS erstellt seit Jahren im Rahmen des EuroRAP-Programms diese Art von Studien.
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