Stand der Opferhilfe acht Jahre nach Einführung des Opferhilfegesetz
Bern (ots)
Im Jahre 2000 wurden von den 65 anerkannten Opferhilfeberatungsstellen rund 16'000 Beratungen nach dem Opferhilfegesetz durchgeführt; 1993, im Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes, waren es lediglich 2000 gewesen. Das Opferhilfegesetz (OHG) soll Opfern von Straftaten und deren Angehörigen Beratung, Schutz und Wahrung von Rechten im Strafverfahren sowie finanzielle Entschädigung und Genugtuung gewährleisten. Die Mehrzahl der betreuten Personen sind Opfer von Beziehungsgewalt, wobei knapp die Hälfte aller Beratungen Gewalt im familiären Umfeld betrifft. Dies geht aus der neuen, seit 2000 vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführten Opferhilfestatistik hervor.
Die erste Kontaktaufnahme mit den Opferhilfeberatungsstellen erfolgt durch das Opfer selbst, durch Fachpersonen, Polizei und Justiz oder durch eine dem Opfer vertraute Person. Polizei und Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, das Opfer über die Opferhilfe zu informieren.
Die Opferhilfe erreicht einen Gewaltbereich, bei dem überwiegend Frauen und Kinder die Opfer sind und der der Polizei und Justiz nicht immer bekannt ist. So wurde nur bei rund einem Drittel aller Beratungsfälle ein Strafverfahren eröffnet, am häufigsten im Zusammenhang mit Tötungsdelikten oder versuchten Tötungen (80% dieser Beratungsfälle), während bei Verletzungen der sexuellen Integrität von Kindern selten ein Strafverfahren eröffnet wurde (31%).
Beraten werden die Opfer selbst sowie auch ihre Angehörigen. Von allen Beratungsfällen war mit 39% die Verletzung der sexuellen Integrität am häufigsten Anlass für eine Beratung (von Kindern: 23%, andere: 16%) gefolgt von Körperverletzungen (34%); der Anteil von Strassenverkehrsopfern (8%) sowie Opfern im Zusammenhang mit Tötungsdelikten (3%) ist dagegen gering. Knapp drei Viertel der Opfer sind weiblich und die Hälfte aller Beratenen ist unter 30 Jahre alt.
Art und Dauer der Hilfen sind je nach Bedürfnissen des Opfers unterschiedlich: Am häufigsten erbringen oder vermitteln die Beratungsstellen psychologische, soziale und juristische Hilfeleistungen (eigene Beratungen oder Vermittlung an eine Fachstelle). Daneben ist die Vermittlung von Notunterkünften und finanziellen Leistungen auch von gewisser Bedeutung.
Die Opferhilfeberatung wird in den Kantonen unterschiedlich häufig genutzt: Werden gesamtschweizerisch durchschnittlich 236 Beratungen pro 100'000 Einwohner durchgeführt, liegen die Kantone Luzern, Zürich, beide Basel, Bern, Neuchâtel und Schaffhausen über dem Durchschnitt.
Entschädigung und Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz
Bei den rund 900 Gesuchen auf finanzielle Entschädigung und Genugtuung handelt es sich häufig um Opfer von Körperverletzungen (35%); 31% der Gesuchstellenden sind Opfer von Sexualdelikten und 19% sind von einem Tötungsversuch oder als Angehörige von einer Tötung betroffen. Gewaltfälle im familiären Rahmen kommen bei den Gesuchen vergleichsweise weniger häufig vor (33%), dafür ist hier der Anteil der männlichen Gesuchstellenden mit 36% grösser als bei den Beratungen (24%).
Mit einem Gesamtbetrag von 1'435'000 Franken wurde in 205 Fällen auf Entschädigung erkannt, wobei die Hälfte der Leistungen unter 2'400 Franken und 90% unter 13'000 Franken liegen. Genugtuungen wurden in 564 Fällen geleistet. Während die Gesamtsumme knapp 7'000'000 beträgt, liegen die Hälfte der bewilligten Leistungen unter 8'000 Franken und drei Viertel der Beträge unter 16'000 Franken.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS http://www.statistik.admin.ch
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