BFS: Neuer Sozialbericht für den Kanton Zürich Allein erziehende Mütter und kinderreiche Familien mit Kindern besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen
Neuchâtel (ots)
13 Protection sociale Soziale Sicherheit Sicurezza sociale Neuchâtel, 27. Februar 2003 Nr. 0350-0301-80
Neuer Sozialbericht für den Kanton Zürich Allein erziehende Mütter und kinderreiche Familien mit Kindern besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen
Im Kanton Zürich mussten im zweiten Halbjahr 2001 29'800 Personen oder 2,4% der Bevölkerung mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. In den Jahren 2000 und 2001 war die Entwicklung bei den Sozialhilfefällen leicht rückläufig. Besonders stark belastet sind die Städte Zürich und Winterthur. Allein erziehende Mütter, Familien mit mehreren Kindern und allein Lebende sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Rund ein Drittel der Antrag Stellenden sind erwerbstätig. Dies geht aus dem neuen Sozialbericht für den Kanton Zürich hervor, der erstmals auf der Grundlage der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) erstellt wurde. Der neue Sozialbericht des Kantons Zürich vermittelt einen umfassenen Überblick über die Sozialhilfe im Kanton; er enthält wichtige Informationen zur Struktur und Lage der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe. Mit diesem in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Sozialamt und dem statistischen Amt des Kantons Zürich erstellten Bericht veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) die ersten Resultate aus der schweizerischen Sozialhilfestatistik. Stagnierende Zahl der Sozialhilfefälle Nachdem die Sozialhilfefälle und die Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen in den 90er Jahren sprunghaft zunahmen, entwickelten sich die Zahlen in den Jahren 2000 und 2001 leicht rückläufig. Zwischen 1990 und 1999 waren die Nettoausgaben von 38 Mio Franken auf 206 Mio Franken angestiegen; 2001 betrugen sie noch 193 Mio Franken. Im zweiten Halbjahr 2001 wurden im Kanton Zürich 29'800 Personen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt. Damit waren 2,4% der Bevölkerung auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. 45% der Sozialhilfefälle decken ihren gesamten finanziellen Bedarf mit Sozialhilfeleistungen ab, während 55% noch auf andere Einnahmen zurückgreifen können.
Zentren sind stärker belastet Rund die Hälfte der unterstützten Personen wohnen in der Stadt Zürich, obwohl hier nur ein Viertel der Kantonsbevölkerung lebt. Die beiden Zentren Zürich und Winterthur sind wesentlich stärker belastet durch die Sozialhilfe als die übrigen Bezirke. Die Sozialhilfequote beträgt hier 4% und 3,5%, während sie in der Bezirksgruppe Horgen und Meilen bei 1,2% und in Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land nur bei 0,7% liegt. Damit zeigen sich die besonderen Zentrumslasten im sozialen Bereich auch anhand der neusten Zahlen. Allein erziehende Mütter, kinderreiche Familien und allein Lebende tragen ein erhöhtes Risko Allein erziehende Mütter, die mehrheitlich geschieden oder getrennt sind und Familien mit mehreren Kindern sind in der Sozialhilfe deutlich übervertreten. Auch allein Lebende haben ein erhöhtes Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Demgegenüber liegt das Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich unter dem Durchschnitt. Auch Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund der ausgebauten Leistungen der Alterssicherung im Kanton Zürich kaum auf Sozialhilfe angewiesen. Betrachtet man alle Personen, die in den mit Sozialhilfeleistungen unterstützten Haushalten leben, so ist bei Kindern und Jugendlichen die Sozialhilfequote mit 4,2% besonders hoch. Generell verringert sich die Sozialhilfequote mit zunehmendem Alter. Einzig bei der Altersgruppe der Jungfamilien (zwischen 25 und 35 Jahren) nimmt der Anteil der Sozialhilfeabhängigen wieder zu. Offenbar führen die finanziellen Belastungen bei der Gründung einer Familie zu einem erhöhten Armutsrisiko, das oft durch die Sozialhilfe aufgefangen werden muss. Ausländerinnen und Ausländer sind stärker betroffen 57% der unterstützten Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer, 43% sind ausländischer Herkunft. Damit liegt die Sozialhilfequote bei den Ausländerinnen und Ausländern deutlich höher. Dies ist hauptsächlich durch die schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, eine fehlende oder ungenügende berufliche Ausbildung oder einen geringen Lohn bedingt. Zudem handelt es sich bei den ausländischen Unterstützten oft um Familien mit Kindern. Sozialhilfeabhängigkeit bei Erwerbstätigkeit: Vielfältige Gründe 32% der Antrag Stellenden für Sozialhilfe sind erwerbstätig. Bei den effektiv unterstützten Personen sind es gar 38%. Allerdings arbeiten die erwerbstätigen Antrag Stellenden zu 58% auf einer Teilzeitstelle. Vielfach handelt es sich um Personen, die wegen ihren Erziehungspflichten nicht einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Rund ein Viertel der Antrag Stellenden sind erwerbslos, d.h. sie haben keine oder eine zu geringe Arbeitslosenunterstützung. Immerhin 9% der Antrag Stellenden arbeiten auf einer Vollzeitstelle. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Erwerbstätige in Familien mit mehreren Kindern. Ein wesentlicher Grund für die Sozialhilfeabhängigkeit bei Erwerbstätigen liegt in der fehlenden oder schlechten Ausbildung: So sind bei den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/-innen Personen ohne berufliche Ausbildung übervertreten.
Bedeutung der vorgelagerten Leistungen Im Kanton Zürich sind Zusatzleistungen zur AHV/IV, die Alimentenbevorschussung und die Kleinkinder-Betreuungsbeiträge als spezifische Bedarfsleistungen der Sozialhilfe vorgelagert. 2001 wurden im Kanton Zürich 27'000 AHV- und IV-Rentner/-innen mit 44 Mio Franken kantonalen Beihilfen unterstützt. Für 7'100 Kinder wurden Alimentenbevorschussungen in der Höhe von 34 Mio Franken geleistet. Und für die 1'300 Fälle mit Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen wurden 11 Mio Franken aufgewendet. Auch wenn jemand Anspruch auf vorgelagerte Bedarfs- oder Sozialversicherungsleistungen hat, reichen diese oft nicht für die Existenzsicherung aus. 13% der Sozialhilfefälle beziehen neben der Sozialhilfe noch mindestens eine Sozialversicherungsleistung und knapp 7% eine andere Bedarfsleistung.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Der Kanton Zürich gehört zu den ersten Kantonen, die mit der Erhebung begonnen haben. Von den 171 Gemeinden des Kantons gehören 87 zur Stichprobe der Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es sich um eine geschichtete Gemeindestichprobe. Diese wurde im Kanton Zürich so gezogen, dass abgesehen von den Städten Zürich und Winterthur Auswertungen auf der Ebene von vier Bezirksgruppen möglich sind. Dazu wurden die Bezirke mit einem möglichst gleichartigen Umfeld zusammengefasst: 1. Bülach, Dietikon und Uster, 2. Horgen und Meilen, 3. Dielsdorf, Päffikon und Hinwil, 4. Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land. In den Gemeinden der Stichprobe werden seit Mitte 2001 alle Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Merkmalrasters erfasst. Die Daten aus den Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische soziodemografische Gruppen.
Auskunft: Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 64 75 Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 65 78
Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und Ostschweiz, 01 225 12 24
Publikationsbestellungen unter: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-Mail: order@bfs.admin.ch Neuerscheinung: BFS, Sozialbericht Kanton Zürich, Neuchâtel 2003, Bestellnummer: 542- 0100, Preis: 30 Fr. Statistisches Amt des Kantons Zürich, statistik.info 3/2003, Sozialhilfe im Kanton Zürich 2001, kann bezogen werden unter: www.statistik.zh.ch
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS http://www.statistik.admin.ch
27.02.2003