Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger
Bern (ots)
20. Nov 2002 (EFD) Das Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken soll vereinfacht und vereinheitlicht werden: Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einer Änderung des Bankengesetzes verabschiedet. Der Schutz der Bankeinleger wird verbessert und dem Niveau der EU angepasst.
Den Anstoss zur Gesetzesänderung gab die seinerzeitige Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun (SLT), welche in der Öffentlichkeit grosse Betroffenheit auslöste und über die Landesgrenzen hinaus Wellen warf. Die Liquidation der SLT ist noch heute nicht abgeschlossen und hat erneut zahlreiche Verfahrensmängel aufgezeigt. Im Zuge dieser Ereignisse wurde auch der Ruf nach einem verstärkten Schutz der Einleger laut. Der Bundesrat will nun die in zahlreichen Erlassen verstreuten Bestimmungen zum Bankenkonkurs im Bankengesetz zusammenfassen und auf das Wesentliche konzentrieren. Aufsicht, Sanierung und Liquidation von Banken werden besser aufeinander abgestimmt und unter die alleinige Zuständigkeit der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) gestellt. Das neu eingeführte Sanierungsverfahren kann auf den Einzelfall zugeschnitten werden. Ein Sanierungsbeauftragter erarbeitet unter Anhörung der Gläubiger und Eigner einen Sanierungsplan, der von der EBK zu genehmigen ist. Kommt keine Sanierung zustande, wird die Bank durch die EBK liquidiert.
Auch der Einlegerschutz soll nach dem bundesrätlichen Vorschlag verbessert werden. Gläubiger mit Einlagen bis zu 5000 Franken werden bei der Liquidation einer Bank vor allen anderen Gläubigern befriedigt. Das Konkursprivileg in der Höhe von 30'000 Franken wird auf sämtliche Einlagen bei Banken erweitert. Schliesslich sollen die privilegierten Einlagen durch eine nunmehr obligatorische, sich weitgehend auf eine Selbstregulierung der Banken stützende Einlagensicherung geschützt werden, welche von der EBK zu genehmigen ist. Es stellte sich die Frage, bis zu welchem Betrag die privilegierten Einlagen durch das Sicherungssystem der Banken garantiert werden können, ohne das Bankensystem als Ganzes in Gefahr zu bringen. Dieser Betrag wurde auf vier Milliarden Franken angesetzt. Er ist damit vier Mal höher als heute. Zudem werden die Banken verpflichtet, insgesamt die Hälfte dieses Betrags mit zusätzlichen liquiden Mitteln zu unterlegen. Die Einleger erhalten damit einen Schutz, der mit demjenigen in der EU vergleichbar ist.
Auskunft: Bruno Dorner, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 61 90
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