BFS: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2003
(ots)Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2003
Die Ausgaben für die Soziale Sicherheit steigen um 5 Prozent an
Laut Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) betrugen die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit 2003 129,7 Milliarden und die Einnahmen 148,2 Milliarden Franken. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Ausgaben damit nominal um 5 Prozent und die Einnahmen sogar um mehr als 11 Prozent zu. Der Anteil der Sozialausgaben am BIP, der in den Jahren 1998-2000 bei rund 27 Prozent gelegen hatte, betrug 2002 28,9 Prozent und wird für 2003 auf 29,9 Prozent veranschlagt. Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich vor allem auf die Sozialversicherungen ab, die rund 85 Prozent der Sozialleistungen abdecken. Daneben tragen auch Lohnfortzahlungen, Subventionen und an einen Bedarfsnachweis gebundene Sozialleistungen (vor allem Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen) zur Sozialen Sicherheit bei. Steigende Ausgaben und Einnahmen Die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit haben 2003 um 5 Prozent (2002: 3,8%) zugenommen. Zu dieser Entwicklung haben insbesondere die stark gestiegenen Ausgaben der Invalidenversicherung (IV), der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV), der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der Sozialhilfe, aber auch der ungebrochene Wachstumstrend bei den Spitalsubventionen beigetragen. Dass bei den Einnahmen für die Soziale Sicherheit 2003 ein Wachstum von mehr als 11 Prozent resultierte, ist auf eine starke Zunahme der bei den Pensionskassen anfallenden Vermögenserträge zurückzuführen. Diese hatten sich in den Jahren 2001 und 2002 infolge der an den Börsen vorherrschenden Baisse stark vermindert. Langfristiger Anstieg der Sozialausgaben Seit den 1970er Jahren ist das System der Sozialen Sicherheit in der Schweiz etappenweise ausgebaut worden. Die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit, die 1970 erst 11 Mrd. Franken erreicht hatten, beliefen sich 1990 auf 64 Mrd. und 2000 bereits auf 114 Mrd. Franken. Besonders ausgeprägt war das Wachstum der Sozialausgaben wie auch der Sozialausgabenquote in den Phasen 1974-76 und 1990-93. Während in den 70er Jahren die Leistungen der AHV und der IV ausgebaut wurden, musste die Schweiz in den 90er Jahren eine schwere Beschäftigungskrise durchstehen. 1998-2000 brachte der Rückgang der Arbeitslosigkeit eine gewisse Entlastung. Seither sind die Sozialausgaben wieder gestiegen: So erhöhten sich im Zeichen der schwieriger gewordenen Situation auf dem Arbeitsmarkt die Bezügerzahlen bei der ALV, der IV und der Sozialhilfe. Zugleich stellten die Kantone und Gemeinden mehr Gelder für die Subventionierung der Spitäler und Heime bereit. Die langfristige Tendenz zu höheren Sozialausgaben lässt sich mit dem demografischen Alterungsprozess, den periodischen Rentenanpassungen, dem Aufbau der Beruflichen Vorsorge und Veränderungen im Bereich der Krankenversicherung erklären. Überragende Bedeutung der Altersvorsorge Die Personen und Haushalten gewährten Sozialleistungen lassen sich einzelnen Risiken oder Bedürfnissen zuordnen. Daraus wird ersichtlich, dass 41,7 Prozent der Leistungen der Altersvorsorge und 26,4 Prozent der Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge dienen. An dritter Stelle rangiert die Invalidität mit einem Anteil von 13,3 Prozent. Mithin werden mehr als vier Fünftel der Sozialleistungen dazu verwendet, um die drei Risiken Alter, Krankheit und Invalidität abzudecken. Die restlichen Leistungen kommen mehrheitlich Hinterbliebenen (5,8%), Familien bzw. Kindern (4,9%) und Arbeitslosen (4,7%) zugute. 68 Prozent der für die Soziale Sicherheit bestimmten Sozialleistungen werden als Geldleistungen ausgerichtet und sind nicht an einen Bedarfsnachweis gebunden. An erster Stelle stehen die Renten für Alter, Invalidität und Hinterbliebene, die rund die Hälfte aller Sozialleistungen ausmachen. Die übrigen nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen setzen sich vor allem aus Taggeldern, Familienzulagen und den im Rahmen der Beruflichen Vorsorge gewährten Kapital- und Barleistungen zusammen. 26 Prozent der Sozialleistungen sind nicht bedarfsabhängige Sachleistungen. Hierbei handelt es sich primär um die kantonalen und kommunalen Spitalsubventionen und die ambulanten und stationären Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV). Einen wichtigen Beitrag zur Sozialen Sicherheit leisten auch die Massnahmen der IV zur Unterbringung und Wiedereingliederung behinderter Personen. Wichtigste Einnahmenquelle: die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und - nehmer 52 Prozent der Gesamteinnahmen im Bereich der Sozialen Sicherheit entfallen auf die Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständigen; für weitere 9,3 Prozent kommen die Versicherten mit ihren Kopfprämien in der OKPV auf. Der Anteil der Staatsbeiträge liegt bei 22 Prozent; knapp die Hälfte davon sind Bundesgelder. Mit dem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (seit 2000) zugunsten der AHV haben die zweckgebundenen Steuern gegenüber den allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung gewonnen. Der Einnahmenanteil aus Vermögenserträgen beträgt für 2003 mehr als 15 Prozent. Dieser hohe Prozentsatz verweist auf die zentrale Rolle, die den primär im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Pensionskassen im schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Pressestelle
Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität (Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium bzw. einer bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen - Alter, Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen - zuweisen lässt.
Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von Indikatoren. Indem sie auf dem von Eurostat entwickelten Europäischen System der integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) basiert, erfüllt die GRSS das Kriterium der internationalen Vergleichbarkeit (vgl. Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Methoden und Konzepte; BFS, Neuenburg 2002).
Die Sozialausgabenquote misst den Anteil der Ausgaben für die Soziale Sicherheit am Bruttoinlandprodukt (BIP). Da die Sozialausgaben keine Teilmenge des BIP darstellen, handelt es sich hierbei um eine unechte Quote.
Im Unterschied zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) fasst die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt auch die Freizügigkeitsleistungen und Barauszahlungen der Pensionskassen. Die Bildungsausgaben hingegen stellen gemäss ESSOSS keinen Beitrag zur Sozialen Sicherheit dar. Von der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (SVS) grenzt sich die GRSS hauptsächlich dadurch ab, dass sie nicht nur die Leistungen der Sozialversicherungen, sondern auch die Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft, die Subventionierung der Spitäler und die Sozialhilfe einbezieht und ein international vergleichbares Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft.
Auskunft: Heiner Ritzmann, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 66 63 Neuerscheinung: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Resultate für 2002 Schätzungen für 2003, Bestellnummer: 584-0300. Preis: Gratis
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