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Bundesamt für Statistik

BFS: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2003

(ots)

Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2003

Die Ausgaben für die Soziale Sicherheit steigen um 5 Prozent an
Laut Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) betrugen die 
Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit 2003 129,7 Milliarden und 
die Einnahmen 148,2 Milliarden Franken. Im Vergleich zum Vorjahr 
nahmen die Ausgaben damit nominal um 5 Prozent und die Einnahmen 
sogar um mehr als 11 Prozent zu. Der Anteil der Sozialausgaben am 
BIP, der in den Jahren 1998-2000 bei rund 27 Prozent gelegen hatte, 
betrug 2002 28,9 Prozent und wird für 2003 auf 29,9 Prozent 
veranschlagt. Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit 
stützt sich vor allem auf die Sozialversicherungen ab, die rund 85 
Prozent der Sozialleistungen abdecken. Daneben tragen auch 
Lohnfortzahlungen, Subventionen und an einen Bedarfsnachweis 
gebundene Sozialleistungen (vor allem Sozialhilfe und 
Ergänzungsleistungen) zur Sozialen Sicherheit bei. Steigende 
Ausgaben und Einnahmen Die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit 
haben 2003 um 5 Prozent (2002: 3,8%) zugenommen. Zu dieser 
Entwicklung haben insbesondere die stark gestiegenen Ausgaben der 
Invalidenversicherung (IV), der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung (OKPV), der Arbeitslosenversicherung (ALV) 
und der Sozialhilfe, aber auch der ungebrochene Wachstumstrend bei 
den Spitalsubventionen beigetragen. Dass bei den Einnahmen für die 
Soziale Sicherheit 2003 ein Wachstum von mehr als 11 Prozent 
resultierte, ist auf eine starke Zunahme der bei den Pensionskassen 
anfallenden Vermögenserträge zurückzuführen. Diese hatten sich in 
den Jahren 2001 und 2002 infolge der an den Börsen vorherrschenden 
Baisse stark vermindert. Langfristiger Anstieg der Sozialausgaben 
Seit den 1970er Jahren ist das System der Sozialen Sicherheit in der 
Schweiz etappenweise ausgebaut worden. Die Gesamtausgaben für die 
Soziale Sicherheit, die 1970 erst 11 Mrd. Franken erreicht hatten, 
beliefen sich 1990 auf 64 Mrd. und 2000 bereits auf 114 Mrd. 
Franken. Besonders ausgeprägt war das Wachstum der Sozialausgaben 
wie auch der Sozialausgabenquote in den Phasen 1974-76 und 1990-93. 
Während in den 70er Jahren die Leistungen der AHV und der IV 
ausgebaut wurden, musste die Schweiz in den 90er Jahren eine schwere 
Beschäftigungskrise durchstehen. 1998-2000 brachte der Rückgang der 
Arbeitslosigkeit eine gewisse Entlastung. Seither sind die 
Sozialausgaben wieder gestiegen: So erhöhten sich im Zeichen der 
schwieriger gewordenen Situation auf dem Arbeitsmarkt die 
Bezügerzahlen bei der ALV, der IV und der Sozialhilfe. Zugleich 
stellten die Kantone und Gemeinden mehr Gelder für die 
Subventionierung der Spitäler und Heime bereit. Die langfristige 
Tendenz zu höheren Sozialausgaben lässt sich mit dem demografischen 
Alterungsprozess, den periodischen Rentenanpassungen, dem Aufbau der 
Beruflichen Vorsorge und Veränderungen im Bereich der 
Krankenversicherung erklären. Überragende Bedeutung der 
Altersvorsorge Die Personen und Haushalten gewährten 
Sozialleistungen lassen sich einzelnen Risiken oder Bedürfnissen 
zuordnen. Daraus wird ersichtlich, dass 41,7 Prozent der Leistungen 
der Altersvorsorge und 26,4 Prozent der Krankenpflege bzw. 
Gesundheitsvorsorge dienen. An dritter Stelle rangiert die 
Invalidität mit einem Anteil von 13,3 Prozent. Mithin werden mehr 
als vier Fünftel der Sozialleistungen dazu verwendet, um die drei 
Risiken Alter, Krankheit und Invalidität abzudecken. Die restlichen 
Leistungen kommen mehrheitlich Hinterbliebenen (5,8%), Familien bzw. 
Kindern (4,9%) und Arbeitslosen (4,7%) zugute. 68 Prozent der für 
die Soziale Sicherheit bestimmten Sozialleistungen werden als 
Geldleistungen ausgerichtet und sind nicht an einen Bedarfsnachweis 
gebunden. An erster Stelle stehen die Renten für Alter, Invalidität 
und Hinterbliebene, die rund die Hälfte aller Sozialleistungen 
ausmachen. Die übrigen nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen setzen 
sich vor allem aus Taggeldern, Familienzulagen und den im Rahmen der 
Beruflichen Vorsorge gewährten Kapital- und Barleistungen zusammen. 
26 Prozent der Sozialleistungen sind nicht bedarfsabhängige 
Sachleistungen. Hierbei handelt es sich primär um die kantonalen und 
kommunalen Spitalsubventionen und die ambulanten und stationären 
Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV). 
Einen wichtigen Beitrag zur Sozialen Sicherheit leisten auch die 
Massnahmen der IV zur Unterbringung und Wiedereingliederung 
behinderter Personen. Wichtigste Einnahmenquelle: die Sozialbeiträge 
der Arbeitgeber und - nehmer 52 Prozent der Gesamteinnahmen im 
Bereich der Sozialen Sicherheit entfallen auf die Beiträge der 
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständigen; für weitere 9,3 Prozent 
kommen die Versicherten mit ihren Kopfprämien in der OKPV auf. Der 
Anteil der Staatsbeiträge liegt bei 22 Prozent; knapp die Hälfte 
davon sind Bundesgelder. Mit dem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent 
(1999) und der Spielbankenabgabe (seit 2000) zugunsten der AHV haben 
die zweckgebundenen Steuern gegenüber den allgemeinen Steuermitteln 
an Bedeutung gewonnen. Der Einnahmenanteil aus Vermögenserträgen 
beträgt für 2003 mehr als 15 Prozent. Dieser hohe Prozentsatz 
verweist auf die zentrale Rolle, die den primär im 
Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Pensionskassen im 
schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale 
Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater 
Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz 
der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet 
dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn 
sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität 
(Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium bzw. einer 
bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich 
zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen - Alter, 
Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener, 
Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen - 
zuweisen lässt.
Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine 
kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von 
statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die 
Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt 
eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle 
Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von 
Indikatoren. Indem sie auf dem von Eurostat entwickelten 
„Europäischen System der integrierten Sozialschutzstatistik“ 
(ESSOSS) basiert, erfüllt die GRSS das Kriterium der internationalen 
Vergleichbarkeit (vgl. Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: 
Methoden und Konzepte; BFS, Neuenburg 2002).
Die Sozialausgabenquote misst den Anteil der Ausgaben für die 
Soziale Sicherheit am Bruttoinlandprodukt (BIP). Da die 
Sozialausgaben keine Teilmenge des BIP darstellen, handelt es sich 
hierbei um eine unechte Quote.
Im Unterschied zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) fasst 
die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt 
auch die Freizügigkeitsleistungen und Barauszahlungen der 
Pensionskassen. Die Bildungsausgaben hingegen stellen gemäss ESSOSS 
keinen Beitrag zur Sozialen Sicherheit dar. Von der Schweizerischen 
Sozialversicherungsstatistik (SVS) grenzt sich die GRSS 
hauptsächlich dadurch ab, dass sie nicht nur die Leistungen der 
Sozialversicherungen, sondern auch die Lohnfortzahlungen bei 
Krankheit und Mutterschaft, die Subventionierung der Spitäler und 
die Sozialhilfe einbezieht und ein international vergleichbares 
Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft.
Auskunft:
Heiner Ritzmann, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 66 63
Neuerscheinung:
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Resultate für 2002 – 
Schätzungen für 2003, Bestellnummer: 584-0300. Preis: Gratis
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
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