20 Jahre Strafurteilsstatistik (1984-2003) Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen dominieren
(ots)20 Jahre Strafurteilsstatistik (1984-2003)
Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen dominieren Von 1984 bis 2003 ist die Zahl der jährlich ins Strafregister eingetragenen Verurteilungen von 57'000 auf über 86'000 Fälle gestiegen. Die Analyse dieser Entwicklung nach Hauptsanktion zeigt praktisch eine Verdoppelung der Bussen und eine starke Zunahme der bedingten Freiheitsstrafen. Demgegenüber nehmen die unbedingten Freiheitsstrafen und die Massnahmen tendenziell ab. In über 90 Prozent der Fälle beträgt die Dauer der unbedingten Freiheitsstrafen weniger als sechs Monate. Soweit einige wichtige Ergebnisse aus 20 Jahren Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). In 20 Jahren (von 1984 bis 2003) wurden in der Datenbank der Strafurteile rund 1,5 Millionen Verurteilungen und 900'000 Verurteilte registriert, wobei eine Person mehrmals verurteilt werden kann. In dieser Periode waren von den Verurteilten 87 Prozent Männer (1'235'350) und 59 Prozent Personen schweizerischer Nationalität (836'003). Unter den Hauptstrafen finden sich rund 500'000 Bussen, 700'000 bedingte Freiheitsstrafen, 250'000 unbedingte Freiheitsstrafen und 17'000 Massnahmen (hauptsächlich im Rahmen des Drogentherapie). Von 1984 bis 2003 stieg die Zahl der ins Strafregister eingetragenen Verurteilungen von 56'900 auf 86'200 Fälle. Die Analyse dieser Entwicklung nach Hauptstrafe zeigt eine markante Zunahme der Bussen (+95%: 16'800 im Jahr 1984 und 32'700 im Jahr 2003) und eine deutliche Steigerung der bedingten Freiheitsstrafen (+54%: 26'900/1984 und 41'300/2003). Bei den unbedingten Freiheitsstrafen und den Massnahmen ergab sich hingegen eine Rückgang (unbedingte Freiheitsstrafen -7,5%: 12'600/1984 und 11'700/2003; Massnahmen - 28%: 630/1984 und 450/2003). Der Grossteil der Zunahme der Verurteilungen ist auf einen starken Anstieg der Verstösse gegen folgende Gesetze zurückzuführen: Strassenverkehrsgesetz, Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer sowie Betäubungsmittelgesetz, und nicht etwa das Strafgesetzbuch. Eine Detailanalyse der unbedingten Freiheitsstrafen wegen bestimmter Vergehen ergibt eine leichte Zunahme der Mediandauer dieser Strafen in den letzten zwanzig Jahren. Dies dürfte ein Anzeichen für eine leichte Verhärtung der gerichtlichen Sanktionspraxis sein. Immer mehr Bussen Die bedingten und unbedingten Freiheitsstrafen machen rund zwei Drittel der Hauptstrafen aus, die Bussen das verbleibende Drittel. Die Verteilung der Sanktionen in der Strafurteilsstatistik widerspiegelt nur einen Teil der Realität, da die nur mit Busse bestraften Übertretungen nicht ins Strafregister eingetragen werden und damit nicht in der darauf basierenden Strafurteilsstatistik erscheinen. Die Zahl der von den Gerichten verhängten Bussen ist somit deutlich höher, lässt sich jedoch nicht beziffern. Die Busse kann alleine oder zusammen mit einer Freiheitsstrafe verhängt werden. Insgesamt umfassten 2003 zwei Drittel der Verurteilungen eine Busse (58'300). Von 1984 bis 2003 ist die Gesamtzahl dieser Verurteilungen um 91 Prozent gestiegen (von 30'600/1984 auf 58'300/2003). 2003 wurden Bussen von insgesamt 50 Millionen Franken ins Strafregister eingetragen. Der Medianbetrag belief sich auf 650 Franken. Dominanz der kurzen Freiheitsstrafen 2003 wurden 11'700 unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen; über 90 Prozent (10'600) dieser Strafen dauerten höchstens sechs Monate, rund 59 Prozent (6900) höchstens einen Monat. Ein grosser Anteil der kurzen unbedingten Freiheitsstrafen wird mittels alternativer Vollzugsformen verbüsst (gemeinnützige Arbeit, Hausarrest, Halbgefangenschaft). Weniger als 1 Prozent der unbedingten Freiheitsstrafen (90 Fälle) wurden für mehr als fünf Jahre ausgesprochen. Geldstrafen künftig im Zentrum? Mit der Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs soll die Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur in äussersten Ausnahmefällen ausgesprochen werden; sie wird durch die Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit ersetzt. Zudem wird die Obergrenze für bedingte Freiheitsstrafen von 18 Monaten auf zwei Jahre erhöht. Die Freiheitsstrafen dürften somit in Zukunft nur noch einen verschwindend kleinen Teil der Sanktionen ausmachen und das Feld fast vollständig den Geldstrafen überlassen. Die Strafurteilsstatistik wird es erlauben, die Umsetzung der Revision zu verfolgen. Hierbei gilt es zu bedenken, dass sämtliche Verurteilungen wegen Übertretungen (6000 Fälle im Jahr 2003) aus der Statistik verschwinden werden. Vor der Revision noch mit einer Haftstrafe sanktioniert, werden sie danach nur noch mit Busse bestraft und daher nicht mehr im Strafregister eingetragen.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Pressestelle
Die Strafurteilsstatistik informiert über Zahl, Struktur und Entwicklung der im Strafregister eingetragenen Verurteilungen. Sie existiert in ihrer heutigen Form seit 1984 und erfasst Informationen über die Straftaten und die ausgesprochenen Sanktionen. Sie ermöglicht auch Analysen der demografischen Merkmale der verurteilten Personen (Geschlecht, Alter). Die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches dürfte frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Sie führt unter anderem die Geldstrafe im Tagessatzsystem ein, wobei maximal 360 Tagessätze zugelassen sind und ein Tagessatz höchstens 3000 Franken betragen kann. Das Gericht legt die Höhe des einzelnen Tagessatzes gestützt auf die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Täters oder der Täterin fest.
Massnahmen: Das Strafgesetzbuch kennt verschiedene Arten von Massnahmen: Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern (Art. 42 StGB), Massnahmen an geistig Abnormen (Art. 43 StGB), Behandlung von Trunk- und Rauschgiftsüchtigen (Art. 44 StGB) und Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt (Art. 100bis StGB) für junge Erwachsene (abgeschlossenes 18. Altersjahr bis 25. Altersjahr).
Auskunft: Vanessa Robatti Mancini, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: 032 713 69 59
Neuerscheinung: BFS Aktuell « Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen dominieren. Entwicklung von 1984 bis 2003 ». Bestellnummer: 582-0000. Preis: gratis, verfügbar auf der Homepage des BFS unter der folgenden Adresse : http://www.justice-stat.admin.ch » Publikationen
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