Bürgschaftsverpflichtung der LKW
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Genehmigung einer Bürgschaftsverpflichtung der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) zuhanden des Landtags verabschiedet. Die LKW sind für die Finanzierung von Investitionen der Tochtergesellschaft Lie-Comtel AG eine Bürgschaft über 7,7 Mio Franken bei der Liechtensteinischen Landesbank AG, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags, eingegangen.
Der Voranschlag 2001 der LKW, der vom Landtag im November 2000 genehmigt wurde, enthielt eine Kapitalerhöhung bei der Lie-Comtel AG um 3 Mio. Franken. Begründet wurde diese Kapitalerhöhung mit dem Einstieg in das Kabelfernsehnetz sowie mit der Aufrüstung der technischen Einrichtungen zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten, wofür insbesondere in der Startphase hohe Investitionskosten anfallen. Die Erhöhung des Eigenkapitals der Lie-Comtel AG von 3 Mio. Franken auf 6 Mio. Franken dient der Absicherung der Finanzierung dieser Basisinvestitionen. Diese Kapitalerhöhung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die Lie-Comtel AG ist derzeit im Begriffe, die Kabelfernsehnetze in Liechtenstein zu erwerben und so auszubauen, dass neben dem Kabelfernsehgeschäft über das gleiche Netz auch Mehrwertdienste im Bereich der Telekommunikation angeboten werden können. Für die Bankkredite der Lie-Comtel AG, die zur Finanzierung der aufgezeigten Investitionen erforderlich sind, sind die LKW eine Bürgschaft über 7,7 Mio Franken bei der Liechtensteinischen Landesbank AG eingegangen. Für diese Bürgschaft ist die Genehmigung durch den Landtag erforderlich.
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