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Fürstentum Liechtenstein

Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Bürger

Vaduz (ots)

Im Jahr 2002 werden zwei Auslosungen unter Aufsicht
eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei
denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8
Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme erteilt werden. Die
erste Auslosung findet am 15. März 2002, die zweite am 13. September
2002 statt.
Für das Jahr 2002 wurden pro Auslosung folgende Quoten festgelegt:
a)  Erwerbstätige (unselbständige und selbständige): 
       14 Aufenthaltsbewilligungen; 
   b)  Nicht-Erwerbstätige (Personen, die weder im Inland noch im
       Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen): 
       4 Aufenthaltsbewilligungen.
Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28
Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, die
die Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte
Einreichung vollständig ausgefüllter Gesuchsformulare und
rechtzeitige Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen nehmen
dann an der anschliessenden Schlussauslosung teil.
Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des
Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung
(Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.
Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt ab sofort ein
Merkblatt des Ausländer- und Passamtes bzw. die Homepage:
www.firstlink.li/apa.

Kontakt:

Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Ausländer und Passamt (+423/236'61'41)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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