Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Bürger
Vaduz (ots)
Im Jahr 2002 werden zwei Auslosungen unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme erteilt werden. Die erste Auslosung findet am 15. März 2002, die zweite am 13. September 2002 statt.
Für das Jahr 2002 wurden pro Auslosung folgende Quoten festgelegt:
a) Erwerbstätige (unselbständige und selbständige): 14 Aufenthaltsbewilligungen; b) Nicht-Erwerbstätige (Personen, die weder im Inland noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen): 4 Aufenthaltsbewilligungen.
Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28 Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, die die Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung vollständig ausgefüllter Gesuchsformulare und rechtzeitige Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der anschliessenden Schlussauslosung teil.
Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.
Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt ab sofort ein Merkblatt des Ausländer- und Passamtes bzw. die Homepage: www.firstlink.li/apa.
Kontakt:
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Ausländer und Passamt (+423/236'61'41)
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
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