Elektrizitätsmarkt wird liberalisiert
Vaduz, 13. März (pafl) -
Die Regierung will mit einem Elektrizitätsmarktgesetz den liechtensteinischen Elektrizitätsmarkt liberalisieren. In einem von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedeten Gesetzesentwurf werden die Vorschriften zur Elektrizitätserzeugung, -übertragung und -verteilung festgelegt. Ferner werden die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors, der Marktzugang sowie der Betrieb der Netze geregelt. Durch das Gesetz wird der Markt geordnet und schrittweise geöffnet werden.
Das Ziel der Liberalisierung ist es, den Wettbewerb effizienter zu machen. Der Markt soll für die Anbieter geöffnet werden, sodass der Konsument freie Lieferantenwahl hat. Dafür muss der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz, welches ein natürliches Monopol bleibt, sichergestellt werden. Die Grundsätze des Service Public werden aufrechterhalten.
Der Preis für Energie setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, wie Durchleitungspreis und Energiepreis (kWh). Der Energiepreis wird in Zukunft alleine vom Markt bestimmt werden und der Durchleitungspreis wird die Kosten des Netzes widerspiegeln.
Um erneuerbare Energieformen mit rationeller Nutzung aus umweltpolitischen Gründen fördern zu können, sieht der Entwurf eine mögliche Befreiung von den Durchleitungskosten für diese Energieformen vor.
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