Schaffung eines 3. Senates beim Obergericht
Vaduz (ots)
Um die Arbeitsbelastung der bestehenden zwei Senate beim Obergericht auf ein erträgliches Mass zu reduzieren, soll ein dritter Senat geschaffen werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wurde im Landtag am 13. Dezember 2001 in erster Lesung behandelt. Die Regierung hat nun zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.
Die von der Regierung im Rahmen dieser Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes ebenfalls vorgeschlagene Lösung, wonach die Mitglieder eines Senates auch Ersatzrichter in den anderen Senaten sind, basiert auf einem Vorschlag des Obergerichtes, welches im Rahmen der Vernehmlassung darauf hingewiesen hat, dass immer wieder einzelne Senatsmitglieder vorübergehend verhindert und über einen längeren Zeitraum infolge Krankheit oder Landesabwesenheit nicht zur Verfügung stehen. Ohne diese im Gesetzesentwurf vorgesehene Lösung müssten in Fällen, wenn der Senat nicht vollständig besetzt werden kann, durch den Landtag jeweils ein oder mehrere Ad-hoc-Richter gewählt und durch den Landesfürsten ernannt werden. Dies kann zu Verzögerungen führen, die gerade bei dringlichen Strafsachen nicht passieren dürfen. Den im Landtag geäusserten Bedenken Rechnung tragend sollen Mitglieder aus anderen Senaten nur in Ausnahmefällen beigezogen werden, wenn der Senat wegen Befangenheit oder Abwesenheit einzelner Mitglieder nicht mit eigenen Richtern oder Ersatzrichtern besetzt werden kann. Die Regierung hat den Gesetzesvorschlag in diesem Sinne ergänzt.
Die Amtsdauer der einzelnen Gerichte wurde im Sinne der Anregungen anlässlich der ersten Lesung präziser definiert. Die Amtsdauer beginnt künftig für den Obersten Gerichtshof, das Obergericht, das Jugendgericht, das Kriminal- und Schöffengericht am 1. Januar jenes Jahres, welches der abgelaufenen Amtsdauer folgt und endet am 31. Dezember des vierten Jahres.
Durch die Schaffung eines dritten Senates ergeben sich gegenüber der heutigen Regelung Mehrkosten in Höhe von 175'000 Franken.
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