Teilrevision des LKW-Gesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. April 2002 einen Bericht und Antrag zur Teilrevision des LKW- Gesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierungsvorlage beinhaltet zwei Aspekte: zum einen wird eine Abänderung des LKW-Zweckartikels beantragt und zum anderen sind aufgrund des Elektrizitätsmarkgesetzes, welches in der Landtagssitzung vom 16. / 17. April in erster Lesung behandelt worden ist, geringfügige Anpassungen im LKW-Gesetz hinsichtlich der Durchleitungsrechte von Elektrizität notwendig.
Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) sind heute zusätzlich zur traditionellen Zweckbestimmung im Bereich der Stromversorgung auch in den Bereichen Telekommunikation, Radio/Fernsehen und Internet tätig. Für die operative Ausübung dieser erweiterten Geschäftsfelder ist die Gründung einer Tochterunternehmung oder die Beteiligung an oder eine Zusammenarbeit mit einem oder mehreren anderen Unternehmungen vorgesehen. Diese Geschäftsfelder werden heute von den LKW durch die 100 Prozent-Tochter LieComtel AG bearbeitet. Eine Änderung des LKW-Zweckartikels soll es den LKW künftig erlauben, die Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Telekommunikation, Radio/Fernsehen und Internet auch innerhalb der eigenen Unternehmensgrenzen umzusetzen. Materiell und substantiell ändert sich somit am eigentlichen Geschäftszweck der LKW nichts.
Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist der Strategieentscheid der LKW, dass sich die LieComtel künftig vermehrt auf das Kerngeschäft Radio, TV und Internet auf Basis von Breitband- und CATV-Netzen konzentrieren wird. Gleichzeitig soll die LieComtel AG mittelfristig als eigenständiger Geschäftsbereich in die LKW integriert werden, damit die sowohl im strategischen als auch im operativen Bereich vorhandenen Synergiepotentiale (z.B. bei der Netzdokumentation, bei der Planung und der Projektierung, bei Infrastrukturelementen sowie bei diversen Management Services) möglichst optimal ausgenutzt werden können.
Die LieComtel AG war ursprünglich in den Bereichen Netzmanagement
und Netzunterhalt sowie im Telekommunikations-Leitungsbau tätig. Heute betätigt sich die LieComtel AG schwerpunktmässig im Bereich CATV (Kabelfernsehen), Radio und Internet. Der LieComtel AG ist es gelungen, mit 8 Gemeinden Verträge über den Erwerb der ehemals gemeindeeigenen Fernsehnetze abzuschliessen und entsprechende Mehrwertdienste anzubieten. Sie bietet bereits in vier Gemeinden Internet-Dienstleistungen an, drei weitere Gemeinden werden noch in diesem Jahr vom Dienstleistungsangebot der LieComtel AG profitieren.
In der vorgelegten Gesetzesänderung sind ausserdem Anpassungen im
Gesetz über die Liechtensteinischen Kraftwerke vorgenommen worden, insbesondere was die Regelung der Durchleitungsrechte betrifft. Diese sind aufgrund des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) notwendig geworden.
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Nr. 205 2002/1232-7701