Angleichung an die EWR- Rechtsvorschriften über Geräuschemissionen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2002 die Rechtsvorschriften über Umwelt belastende Geräuschemissionen genehmigt und erlassen. Die Änderung wurden im Zuge der Angleichung der Rechtsvorschriften innerhalb der Mitgliedsstaaten des Europäischen Parlaments nötig. Diese sogenannte Modulverordung regelt die gesetzlichen Voraussetzungen beim Umgang mit Geräten und Maschinen, die im Freien Verwendung finden.
Mit der Modulverordung sollen die Rechtsvorschriften über Geräuschemmissionsnormen, Konformitätsbewertungsverfahren, Kennzeichnung, technische Unterlagen sowie über die Sammlung von Daten über Umwelt belastende Geräuschemmissionen im Europäischen Wirtschaftsraum harmonisiert werden.
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