Bericht und Antrag für ein Signaturgesetz
Vaduz (ots)
Die Regierung beabsichtigt, mit einem Gesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz) ein breites Angebot an sicheren Diensten im Zusammenhang mit der elektronischen Zertifizierung zu fördern. Ferner sollen die Verwendung und die rechtliche Anerkennung der digitalen Signaturen begünstigt und die internationale Anerkennung der Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten und ihrer Dienste ermöglicht werden.
Der Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs (e-commerce) wächst geradezu explosionsartig und wird sich in Kürze zu einem der wichtigsten - wenn nicht dem global wichtigsten - Kanal für den internationalen Geschäftsverkehr entwickeln. Der elektronische Geschäftsverkehr und der Austausch kommerzieller elektronischer Dokumente war bisher durch einen Mangel an Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit, Signaturen zu erleichtern und rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und Zertifizierungsdienste zu schaffen, geprägt.
Mit der elektronischen Signatur steht heute ein technisches Verfahren zur Verfügung, welches erlaubt, die Herkunft eines elektronischen Dokuments zu bestimmen. Gleichzeitig kann überprüft werden, ob das Dokument unverändert geblieben ist. Die Sicherheit, die dieses Verfahren bietet, übersteigt jene der traditionellen schriftlichen, das heisst eigenhändig unterzeichneten und mit der Post verschickten Erklärung.
Die Schaffung des neuen Gesetzes über elektronische Signaturen wird durch die Übernahme der EG Richtlinie 1999/93 notwendig. Ziel der Richtlinie ist es, eine weitgehende Vereinheitlichung der Signaturregelungen und eine gegenseitige Anerkennung von elektronischen Signaturen in Europa zu erreichen.
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Nr. 392 2002/2265-3800