Umsetzung des Geldwäschereigesetzes
Bern (ots)
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Geschäftsprüfungskommis-sion des Nationalrats über die Probleme beim Vollzug des Geldwäscherei-gesetzes liegt nun vor. Im Wesentlichen bestätigt der Bundesrat darin die Feststellungen des Berichts und stimmt den Empfehlungen zu. Ein Teil dieser Empfehlungen wurde bereits realisiert, die restlichen sollen innert nützlicher Frist umgesetzt werden. Für den Bundesrat ist es ausserordentlich wichtig, dass die Mängel, die der Bericht aufgezeigt hat, rasch beseitigt werden. Damit bekräftigt die Landesregierung ihren unbedingten Willen zur Umsetzung des Gesetzes.
Am 29. Juni 2001 hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) dem Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der folgenden Titel trägt: «Vollzugsprobleme bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes: Die Aufsicht über die Finanzintermediäre ge-mäss Artikel 2 Absatz 3 GwG.» Der Bericht beruht auf einer eingehenden Analyse der damaligen Situation. Er identifiziert verschiedene Problemkreise und formuliert zu Handen des Bundesrates Empfehlungen. Diese betreffen:
- die Organisation und die Ressourcen der Kontrollstelle, das heisst, die Massnah-men, die ergriffen werden müssen, damit diese alle ihre gesetzlichen Aufgaben innert nützlicher Frist bewältigen kann;
- die Problematik der Unterstellung unter das GwG, namentlich die Transparenz und die Kommunikation in Bezug auf die Vollzugspraxis der Kontrollstelle;
- die Einführung einer Bagatellfall-Regelung;
- die Praxis des Rechtsdienstes, den Rechtsweg und die Sanktionen bei Verstös-sen gegen das GwG;
- die Überprüfung, ob der Beirat weiterhin sinnvoll ist oder nicht;
- das einheitliche Auftreten der bei der Bekämpfung der Geldwäscherei involvierten Stellen der Bundesverwaltung und
- die Erarbeitung eines Konzepts, wie über die positiven Errungenschaften im Voll-zug des GwG informiert werden kann, und dessen Umsetzung.
Der Bundesrat ist im wesentlichen mit den Empfehlungen der Geschäftsprüfungs-kommission einverstanden. Die folgende Übersicht zeigt, dass die Massnahmen - wenn sie nicht bereits vollständig realisiert sind - in den kommenden Monaten umgesetzt werden.
Gegenwärtiger Stand bei der Umsetzung der wichtigsten geforderten Massnahmen
- Auf den 1. Januar 2001 erhielt die Kontrollstelle den Status einer Abteilung. Im Herbst 2001 wurde sie mit einer neuen Leitungsstruktur, bestehend aus vier Sektionen, und mit 25 Vollzeitstellen ausgestattet. Auf den 1. Januar 2002 konnten die beiden verbleibenden Sektionsleitungsstellen besetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt be-schäftigte die Kontrollstelle 21 Personen, die zusammen 18,9 Vollzeitstellen belegen.
- Die Revision der der Kontrollstelle direkt unterstellten Finanzintermediäre wird von den für den Geldwäschereibereich akkreditierten Revisionsstellen vorge-nommen. Diese halten sich dabei an ein genau umschriebenes Pflichtenheft. Die Liste der akkreditierten Revisionsstellen wird noch im Januar 2002 veröffentlicht. Die Kontrollstelle selbst nimmt die Revision der Selbstregulierungs-organisationen (SRO) an die Hand. Mit den vorhandenen Ressourcen sollte sie damit noch in der ersten Hälfte des Jahres 2002 beginnen können.
- Die Behandlung der Gesuche um direkte Unterstellung unter die Kontrollstelle läuft auf Volltouren. Die ersten Bewilligungen wurden im Dezember 2001 erteilt. Die Arbeiten sollten bis Ende des kommenden Sommers abgeschlossen sein.
- Zur Klärung der Unterstellungsproblematik und als Beitrag zur Rechtssicherheit will die Kontrollstelle spätestens im Frühjahr ein Rundschreiben veröffentlichen, in dem sie einerseits ihre Interpretation der allgemeinen Bestimmung von Artikel 2 Absatz 3 GwG darlegt und andererseits die dem GwG unterstellten Tätigkeiten typisiert. Für ihre Auslegung von Artikel 2 Absatz 3 GwG stützt sich die Kontrollstelle auf Text und Zweck des Gesetzes, auf Definitionen und Bei-spiele der internationalen Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) und auf das jeder Tätigkeit immanente Geldwäschereirisiko.
- Unter dem Vorsitz der Leiterin der Kontrollstelle wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese soll prüfen, ob sich eine Bagatellfall-Regelung mit dem GwG und den Empfehlungen der FATF vereinbaren lässt oder nicht, und die Schwellenwerte, die für eine Unterstellung massgebend sind, festlegen. Das Ergebnis dieser Arbeiten wird noch diesen Frühling bekannt gegeben.
- Was die Praxis des Rechtsdienstes und die Rechtswege anbelangt, so wird eine unabhängige Beschwerdeinstanz geschaffen, die gegen Verfügungen der Kontroll-stelle angerufen werden kann. Damit wird das Problem der Mehrfachfunktion des Rechtsdienstes gelöst, der bisher als beratende Instanz, als Beschwerdeinstanz wie auch als Strafverfolgungsbehörde tätig war.
- Der Beirat wurde im Januar 2001 als beratendes Organ, das sich mit Grundsatz- und Strategiefragen befasste, eingesetzt. Er hat zu verschiedenen Themen qualitativ hochstehende Impulse gegeben und massgebend dazu beigetragen, dass sich die Situation in der Kontrollstelle weitgehend normalisiert hat. Deshalb hat der Bundesrat kein Verständnis für die Kritik an diesem Organ, dies um so mehr, als es noch kaum Zeit hatte, sich in die Dossiers zu vertiefen. Angesichts des allgemeinen Umfelds und der Konsolidierung der Situation bei der Kontrollstelle hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements - in Übereinstimmung mit dem Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der neuen Chefin der Kontrollstelle, dem Präsidenten und den Mitgliedern des Beirats - jedoch beschlossen, dieses Organ nicht beizubehalten. Dessen letzte Sitzung fand am 6. Dezember 2001 statt. Doch auch in Zukunft werden das Fachwissen und die Kenntnisse unabhängiger Fachleute bei der Behandlung bestimmter Strategie- oder Grundsatzfragen für die Kontrollstelle unerlässlich sein. Man wird auf anderem Weg punktuell darauf zurückgreifen.
Gute und zweckmässige Umsetzung des GwG
Auf Grund der Empfehlungen des Berichts der Geschäftsprüfungskommission vom 29. Juni 2001, aber auch auf Grund der Schlüsse, zu denen Alt-Bundesrichter Karl Spühler in seiner im Auftrag des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements durch-geführten Administrativuntersuchung gelangt ist, wurden Entscheide getroffen, dank denen es möglich war, das erste Massnahmenpaket des EFD vom November 2000 zu vervollständigen und dessen Realisierung zu beschleunigen. Ziel ist und bleibt, das GwG innert nützlicher Frist gut und zweckmässig im Sinn und Geist des Gesetzgebers umzusetzen.
Der Bundesrat wird dieses Geschäft auch in den kommenden Monaten mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen. Wenn die Entwicklung der Lage es erfordert, wird er nicht zögern, alle zusätzlichen Massnahmen zu ergreifen, die für die Erreichung der Ziele notwendig sind.
Kontakt:
Frau Dina Balleyguier
Leiterin der Kontrollstelle
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