Regierung verabschiedet Agrarpaket 2001
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Bericht und Antrag zum Agrarpaket zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dem Agrarpaket 2001 (APFL 2001) setzt die Regierung ihre grundlegende Stossrichtung in der Agrarpolitik fort, indem sie die geänderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft berücksichtigt.
Im Zuge des Agrarpaketes 2001 werden Regelungen in verschiedenen Bereichen der Agrarpolitik angepasst. Die Regelungen stehen im Einklang mit der schweizerischen Agrarpolitik 2002. Es ist angezeigt, schweizerische Regelungen zu übernehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Landwirtschaft im Vergleich zur Schweiz zu sichern und das Regelungsgefälle zur Schweiz abzubauen. Aber auch aufgrund eigener Bedürfnisse der liechtensteinischen Landwirtschaft ergibt sich Handlungsbedarf.
Als wichtigste Änderung im Direktzahlungsgesetz sind die Einführung von Anbaubeiträgen, von Beiträgen für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren und die vorsorgliche Erhöhung der Direktzahlungsansätze vorgesehen.
Im Abgeltungsgesetz sind als wesentlichste Änderungen die Einführung von Extensobeiträgen für Getreide und Raps und die Erhöhung der Beiträge für die besonders tiergerechte Stallhaltung und den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien beabsichtigt. Weiters sind im Rahmen des Agrarpaketes 2001 kleine Anpassungen des Alpwirtschaftsgesetzes, die Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers und Änderungen im Gesetz über die Förderung der Investitionen in der Landwirtschaft vorgesehen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Landwirte im gemeinsamen schweizerisch-liechtensteinischen Markt zu stützen, aber auch im Hinblick auf gesamteuropäische agrarpolitische Tendenzen soll die Umsetzung des APFL 2001 möglichst rasch erfolgen.
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