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Fürstentum Liechtenstein

Beitrag an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal

Vaduz (ots)

Die Pensionsversicherung für das Staatspersonal hat
wegen der ungünstigen Börsenentwicklung im zurückliegenden Jahr eine
markante Abnahme des Deckungsgrades hinnehmen müssen. Deshalb hat die
Regierung beschlossen, für das Jahr 2002 einen Sonderbeitrag an die
Pensionsversicherung des Staatspersonals von 1 Prozent der
versicherten Besoldung zu leisten. Die Kosten für diesen
Sonderbeitrag sind im Landesvoranschlag für das Jahr 2002
berücksichtigt. Sie belaufen sich auf 1.1 Mio. Franken und müssen
noch vom Landtag bewilligt werden.
Gemäss Pensionsversichungsgesetz übernimmt das Land gegenüber der
Pensionsversicherung für das Staatspersonal die
Finanzierungsgarantie. Dabei verpflichten sich die Dienstgeber, einen
Sonderbeitrag zu leisten, wenn dies nach der finanziellen Lage der
Pensionsversicherung notwendig ist. Dieser Sonderbeitrag beläuft sich
höchstens auf 3 Prozent der versicherten Besoldungen. Aufgrund der
finanziellen Lage der Pensionsversicherung für das Staatspersonal
wird nun dieser Sonderbeitrag notwendig.

Kontakt:

Ressort:
Präsidium/Regierungschef
Otmar Hasler

Sachbearbeitung:
Stabsstelle Finanzen
Tel. +423/236'61'12

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 403 2002/2401-381

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