Beitrag an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal
Vaduz (ots)
Die Pensionsversicherung für das Staatspersonal hat wegen der ungünstigen Börsenentwicklung im zurückliegenden Jahr eine markante Abnahme des Deckungsgrades hinnehmen müssen. Deshalb hat die Regierung beschlossen, für das Jahr 2002 einen Sonderbeitrag an die Pensionsversicherung des Staatspersonals von 1 Prozent der versicherten Besoldung zu leisten. Die Kosten für diesen Sonderbeitrag sind im Landesvoranschlag für das Jahr 2002 berücksichtigt. Sie belaufen sich auf 1.1 Mio. Franken und müssen noch vom Landtag bewilligt werden.
Gemäss Pensionsversichungsgesetz übernimmt das Land gegenüber der Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Finanzierungsgarantie. Dabei verpflichten sich die Dienstgeber, einen Sonderbeitrag zu leisten, wenn dies nach der finanziellen Lage der Pensionsversicherung notwendig ist. Dieser Sonderbeitrag beläuft sich höchstens auf 3 Prozent der versicherten Besoldungen. Aufgrund der finanziellen Lage der Pensionsversicherung für das Staatspersonal wird nun dieser Sonderbeitrag notwendig.
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Nr. 403 2002/2401-381