Vernehmlassung zum E-Commerce-Gesetz verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Entwurf für ein Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 11. Oktober 2002 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen. Mit der Schaffung diese Gesetzes wird die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr umgesetzt.
Mit diesem Gesetz werden im Interesse der Rechtssicherheit klare und zwingende Lösungen für strittige Rechtsfragen vorgesehen und es wird zugleich dem Konsumentenschutz gedient. Im Detail regelt das E-Commerce-Gesetz die Zulassung von Diensteanbietern in der Informationsgesellschaft, deren Informationspflichten und Verantwortlichkeiten, den Abschluss von Verträgen, das Herkunftslandprinzip und die transnationale Zusammenarbeit.
Für die Aufnahme und Tätigkeit einschlägiger Anbieter soll nach dem E-Commerce-Gesetz Zulassungsfreiheit gelten, allerdings ist ein umfassender Katalog von Informationspflichten vorgeschrieben. Die kommerzielle Kommunikation eines Anbieters muss als solche ebenso erkennbar sein wie die natürliche und juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat. Angebote zur Absatzförderung, Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen als solche erkennbar sein. Im Falle von nicht angeforderter elektronischer Kommunikation muss dieselbe für den Nutzer auch erkennbar sein. Für den Abschluss von Verträgen ist im Gesetzesentwurf ein umfassender Katalog von Vorschriften vorgesehen. Bei blosser Übermittlung ist ein Anbieter nicht mit Verantwortung belastet, Gleiches gilt für Suchmaschinen, Zwischenspeicherung, Speicherung fremder Inhalte und Links.
Kontakt:
Ressort
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick
Sachbearbeitung:
Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236'68'71
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 421 2002/757-3800