Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den «Taliban»
Vaduz (ots)
Die Regierung hat am 10. September 2002 beschlossen, den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaida» oder den Taliban um 25 weitere Personen bzw. Organisationen zu erweitern. Anhang 2 führt jene Personen und Organisationen auf, gegen welche sich die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Sanktionen (Waffenexportverbot, Ein- und Durchreiseverbot, Sperrung von Geldern) richten. Mit dieser Verordnung setzt die Regierung einen entsprechenden Beschluss des UN-Sanktionskomitees vom 3. September 2002 um.
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