Stellungnahme zum Gesetz über Bauarbeitenkoordination
Vaduz (ots)
Bei der Behandlung der Gesetzesvorlage über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten im Landtag wurden verschiedene Fragen zu einigen Artikeln aufgeworfen. Die Regierung hat in einer Stellungnahme die einzelnen Fragen beantwortet.
In verschiedenen Voten wurde darauf hingewiesen, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf Baustellen, auf der Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber nacheinander anwesend sind, ausgeweitet werden sollte. In der Praxis können auf Baustellen Arbeitnehmer des einen Arbeitgebers nach getaner Arbeit Gefahren für die Arbeitnehmer des nachfolgenden Arbeitgebers hinterlassen, wie z.B. nicht Instand gestellte Gerüste oder Geländer, nicht verspriesste Gräben, nicht geeignete Maschinen usw. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme diese Änderung aufgenommen.
Weiters wurde die Frage gestellt, wann ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden muss. Die Regierung führt in ihrer Antwort aus, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden muss, wenn auf der Baustelle Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber tätig sind, eine Vorankündigung erforderlich ist oder wenn besondere gefährliche Arbeiten ausgeführt werden.
Ausserdem hat die Regierung einzelne wenige formelle oder legistische Änderungen angebracht.
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