Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Singapur
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Singapur. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens am 26. Juni 2002 in Island unterzeichnet. Es soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen sieht den Freihandel für Industrieprodukte vor, regelt den Handel mit Dienstleistungen, die Auslandinvestitionen, geistige Eigentumsrechte, das Wettbewerbsrecht und das öffentliche Beschaffungswesen. Es verbessert damit die Rechtssicherheit in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur und schafft die Voraussetzungen dafür, dass liechtensteinische Wirtschaftsakteure auf dem Markt Singapurs gegenüber wichtigen Konkurrenten nicht diskriminiert werden.
Das Freihandelsabkommen mit Singapur ist das erste, welches die EFTA-Staaten mit einem asiatischen Partner ausgehandelt haben und nach jenem mit Mexiko das zweite mit umfassendem Geltungsbereich, indem es zusätzlich zum Warenverkehr insbesondere auch Dienstleistungen und Investitionen regelt.
Das gleichzeitig zwischen der Schweiz und Singapur abgeschlossene bilaterale Landwirtschaftsabkommen findet aufgrund des Zollvertrages auch auf Liechtenstein Anwendung.
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