Internationale Zusammenarbeit zur Verbrechensbekämpfung
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Europäische Übereinkommen vom 15. Mai 1972 über die Übertragung der Strafverfolgung. Die Übertragung bzw. Übernahme der Strafverfolgung ist ein wichtiges Instrument der internationalen Verbrechensbekämpfung. Sie ermöglicht den Behörden der betroffenen Länder, die Effizienz der Strafverfolgung von Taten mit grenzüberschreitendem Charakter erheblich zu steigern. Die Bestimmungen des Übereinkommens decken sich weitgehend mit der von Liechtenstein gehandhabten Praxis.
Obwohl die liechtensteinischen Behörden aufgrund des Rechtshilfegesetzes und des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens bereits die Möglichkeit zur Übertragung/Übernahme der Strafverfolgung haben, kann durch die Ratifikation des Übereinkommens die völkerrechtliche Basis für die Anwendung dieses Instruments erweitert werden. Seine Vorteile erweisen sich vor allem in jenen Fällen, in denen ein Vertragsstaat trotz seiner an sich gegebenen Zuständigkeit an der Durchführung des Strafverfahrens gehindert ist, oder in den Fällen, in denen die Strafverfolgung im anderen Vertragsstaat geboten erscheint. Das Übereinkommen hat seit den Terroranschlägen gegen die USA vom 11. September 2001 an politischer Bedeutung gewonnen. Es wird seither zu jenen Europaratskonventionen gezählt, die auch der Terrorismusbekämpfung dienen.
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