Arbeitgruppe zur Schaffung eines Gesetzes und einer Verordnung zum Schutze vor nicht-ionisierender Strahlung nimmt Beratungen auf
Vaduz (ots)
Am 11. November 2002 fand die erste Sitzung der von der Regierung eingesetzten Arbeitgruppe zur Schaffung eines Gesetzes und einer Verordnung zum Schutze vor nicht-ionisierender Strahlung statt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindevorsteherkonferenz, der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU), des Vereins für gesundheitsverträglichen Mobilfunk (VGM) und einem Mediziner (Professor) der ETH Zürich mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung zusammen. Von Verwaltungsseite sind das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft, das Ressort Verkehr und Kommunikation, das Amt für Umweltschutz und das Amt für Kommunikation vertreten. Als weiteres Mitglied nimmt der Landesphysikus Einsitz in die Arbeitsgruppe. Im Zuge der Diskussion von Spezialgebieten werden weitere Interessenvertreter oder externe Experten beigezogen.
Die Sitzung war geprägt von einem guten konstruktiven Arbeitsklima. Ziel der Beratungen ist die Erarbeitung eines Entwurfs zu einem der Situation in Liechtenstein angepassten, klaren, möglichst leicht verständlichen und eindeutig interpretierbaren NIS-Gesetzes samt entsprechender Verordnung bis Ende Mai 2003. Das Gesetz wird Bestimmungen und Regelungen für alle Quellen elektromagnetischer Felder zum Inhalt haben. Besonders grosse Aufmerksamkeit wird einem hohen Schutz von Mensch und Umwelt und dem Interessensausgleich der Zielgruppen Bevölkerung, Betreiber und Behörden geschenkt. Im Zuge der Arbeiten und Diskussion werden die Meinungen aller vertretenen Interessensgruppierungen gehört und diskutiert werden. Als Ergebnis dieser offenen und umfassenden Auseinandersetzung mit dem Thema soll ein Gesetzes- und Verordnungsentwurf entstehen, der im Sinne eines auf Konsens beruhenden Kompromisses von allen Seiten getragen werden kann.
Die Arbeitsgruppe kam zudem darin überein, dass sich das zu schaffende Gesetz am Schweizerischen NIS-Gesetz orientieren solle. Im Weiteren wurde der Zeitplan und das weitere Vorgehen festgelegt.
Kontakt:
Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft/Regierungsrat
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Sachbearbeitung: Ressort Umwelt
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