pafl: Bericht über die Umsetzungsbilanz bei EWR-Richtlinien
(ots)Liechtenstein im guten Mittelfeld
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute, 5. Mai 2003, ihren ersten Halbjahresbericht 2003 über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten (Internal Market Scoreboard EFTA States No 12) veröffentlicht.
Die EFTA-Überwachungsbehörde verfasst - parallel zur EU-Kommission - jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres einen Bericht über die Umsetzungsbilanz des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen. Dabei werden einerseits die Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen EWR-Vertragsstaaten dargestellt und andererseits allfällige Vertragsverletzungsverfahren bekannt gegeben, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder oder mangelhafter Umsetzung der Richtlinien eingeleitet worden und zum Stichtag noch nicht abgeschlossen sind.
Per Stichtag 15. April 2003 umfasste das EWR-Abkommen 1447 Binnenmarkt-Richtlinien. Auf der Basis dieser Anzahl ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 98.8 Prozent bzw. ein Umsetzungsdefizit von 1.2 Prozent. Liechtenstein rangiert damit im oberen Mittelfeld der 18 EWR-Staaten, nämlich auf Platz 5. Norwegen weist gegenwärtig ein Umsetzungsdefizit von 0.7 Prozent auf, was den Norwegern den 2. Platz zuweist. Für Island ergibt sich aufgrund des Umsetzungsdefizits von 1.8 Prozent Platz 8. Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit der drei EWR/EFTA-Staaten hat sich von 1.5 Prozent auf 1.2 Prozent verringert, wobei die EFTA- Überwachungsbehörde zu bedenken gibt, dass sich das Defizit bei in den EU-Staaten im Berichtszeitraum von 2.1 Prozent auf gegenwärtig 2.4 Prozent erhöht hat.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- Überwachungsbehörde gegenüber den 3 EWR/EFTA-Staaten hat sich von 51 auf 79 erhöht: Gegen Norwegen laufen in 28 Fällen, gegen Island in 29 und gegen Liechtenstein in 22 Fällen entsprechende Verfahren. Stichtag dabei war der 28. Februar 2003.
Die Stichtage zeigen, dass der Bericht lediglich Anhaltspunkte für den tatsächlichen Umsetzungsstatus geben kann. Unbeachtet bleiben dabei Richtlinien, die seit dem Stichtag bereits in nationales Recht umgesetzt worden sind, aber auch neue Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind. Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden sowie der neuen Richtlinien versuchen, seine nationalen Interessen bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen werden dabei zum Beispiel im Bereich des Arbeitsrechts, der Telekommunikation sowie der audio- visuellen Dienste liegen.
Der Halbjahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde ist im Internet unter www.eftasurv.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA- Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Fragen können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: info@sewr.llv.li).
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Stabsstelle EWR
Tel.: +423/236 60 37