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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anpassung verschiedener Gesetze an das neue Verfassungsrecht

(ots)

Vaduz, 21. Mai (pafl) -

Die im März 2003 von den
liechtensteinischen Stimmberechtigten angenommenen 
Verfassungsänderungen machen die Anpassung und Abänderung 
verschiedener gesetzlicher Bestimmungen bzw. die Schaffung eines 
Gesetzes über die Bestellung der Richter erforderlich. Gesetzlichen 
Anpassungsbedarf gibt es vor allem in Zusammenhang mit dem 
Staatsgerichtshofgesetz, dem Gerichtsorganisationsgesetz, dem Gesetz 
über die allgemeine Landesverwaltungspflege sowie dem 
Volksrechtegesetz. Daneben ist die Abänderung verschiedener weiterer 
gesetzlicher Bestimmungen notwendig.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Mai 2003 den Entwurf für 
einen entsprechenden Bericht und Antrag an den Landtag zur Kenntnis 
genommen. Ursprünglich war es die Absicht der Regierung, diesen 
Bericht und Antrag dem Landtag für die Juni-Sitzung zu unterbreiten 
und anschliessend das Verfassungsgesetz, welches von den 
Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Volksabstimmung vom 14./16. 
März 2003 angenommen worden ist, im Landesgesetzblatt kundzumachen.
Um die Abklärungen der zum Teil sehr komplexen Fragen, die sich in 
Zusammenhang mit den verschiedenen Gesetzesanpassungen und der 
Schaffung des Gesetzes über die Bestellung der Richter ergeben, mit 
der notwendigen Sorgfalt abschliessend treffen zu können, hat sich 
die Regierung entschieden, das Gesetzespaket dem Landtag erst für 
die erste Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen. Dies macht auch 
eine Verschiebung des Kundmachungs-Zeitpunktes des 
Verfassungsgesetzes im Landesgesetzblatt erforderlich. Diese 
Kundmachung wird voraussichtlich erst nach der abschliessenden 
Behandlung der diversen Gesetze durch den Landtag im Herbst 2003 
erfolgen.

Kontakt:

Norbert Hemmerle
Regierungssekretär
Tel.: +423/236 60 06

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