pafl: Anpassung verschiedener Gesetze an das neue Verfassungsrecht
(ots)
Vaduz, 21. Mai (pafl) -
Die im März 2003 von den liechtensteinischen Stimmberechtigten angenommenen Verfassungsänderungen machen die Anpassung und Abänderung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen bzw. die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter erforderlich. Gesetzlichen Anpassungsbedarf gibt es vor allem in Zusammenhang mit dem Staatsgerichtshofgesetz, dem Gerichtsorganisationsgesetz, dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege sowie dem Volksrechtegesetz. Daneben ist die Abänderung verschiedener weiterer gesetzlicher Bestimmungen notwendig.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Mai 2003 den Entwurf für einen entsprechenden Bericht und Antrag an den Landtag zur Kenntnis genommen. Ursprünglich war es die Absicht der Regierung, diesen Bericht und Antrag dem Landtag für die Juni-Sitzung zu unterbreiten und anschliessend das Verfassungsgesetz, welches von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Volksabstimmung vom 14./16. März 2003 angenommen worden ist, im Landesgesetzblatt kundzumachen.
Um die Abklärungen der zum Teil sehr komplexen Fragen, die sich in Zusammenhang mit den verschiedenen Gesetzesanpassungen und der Schaffung des Gesetzes über die Bestellung der Richter ergeben, mit der notwendigen Sorgfalt abschliessend treffen zu können, hat sich die Regierung entschieden, das Gesetzespaket dem Landtag erst für die erste Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen. Dies macht auch eine Verschiebung des Kundmachungs-Zeitpunktes des Verfassungsgesetzes im Landesgesetzblatt erforderlich. Diese Kundmachung wird voraussichtlich erst nach der abschliessenden Behandlung der diversen Gesetze durch den Landtag im Herbst 2003 erfolgen.
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Norbert Hemmerle
Regierungssekretär
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