pafl: Rechtshilfevertrag zwischen Liechtenstein und den USA tritt am 1. August 2003 in Kraft
(ots)
Vaduz, 17. Juni (pafl) -
Der Rechtshilfevertrag zwischen Liechtenstein und den USA, zu dem am 5. Juni 2003 die Ratifikationsurkunden in Washington ausgetauscht worden waren, tritt nunmehr am 1. August 2003 in Kraft.
Die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika beruhte bisher auf blosser Gegenseitigkeit unter Beachtung der anerkannten Grundsätze des Völkerrechts. Am 8. Juli 2002 war von den beiden Staaten ein Rechtshilfevertrag unterzeichnet worden. Der Landtag hatte dem Vertrag am 13. März 2003 zugestimmt. Der Vertrag erfasst neben den klassischen Bereichen der Rechtshilfe auch den Bereich der Rechtshilfe beim Steuerbetrug.
Der Rechtshilfevertrag regelt ausschliesslich die Rechtshilfe im engeren Sinn. Für Auslieferungsfragen besteht ein eigener bilateraler Vertrag von 1936 zwischen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten.
Der Rechtshilfevertrag hat die möglichst effiziente Zusammenarbeit der Justizbehörden beider Vertragsstaaten bei der grenzüberschreitenden Kriminalität zum Ziel. Dabei nimmt er auf die Besonderheiten der beiden sehr unterschiedlichen Rechtssysteme Bedacht. In den übrigen Teilen orientiert sich der Vertrag an den Grundsätzen des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens, bei welchem Liechtenstein, nicht aber die USA, Vertragspartei ist.
Das Landesgesetzblatt mit dem Vertragstext kann bei der Regierungskanzlei bezogen werden.
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