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PD: Gegenwärtige Dauer des Zivildiensts soll beibehalten werden

(ots)

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt die Beibehaltung der gegenwärtigen Dauer des Zivildienstes; dieser soll also weiterhin anderthalbmal so lang dauern wie der Militärdienst. In dieser Sache wie bezüglich der anderen Revisionspunkte zu diesem Gesetz schliesst sich die Kommission der vom Nationalrat im Dezember verabschiedeten Fassung an. Parallel dazu hat sich die Kommission ausführlich mit dem Problem des «blauen Wegs» befasst. Sie will den Bundesrat ersuchen, der SiK-S die Grundlagen zu unterbreiten damit ein Systemwechsel zur Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht geprüft werden kann.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) 
beantragt mit 6 gegen 4 Stimmen, an der gegenwärtigen Dauer des 
Zivildienstes - anderthalbmal so lang wie der Militärdienst - 
festzuhalten. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Personen, die 
Militärdienst leisten, ist die Kommission der Auffassung, dass der 
Faktor 1,5 am angemessensten ist. Sie hält es für wenig zweckmässig, 
diesen Faktor auf 1,3 herabzusetzen, wie dies der Bundesrat 
vorschlägt; bei einem Systemwechsel müsste er nämlich wieder erhöht 
werden. Schliesslich ist die SiK-S der Auffassung, dass die 
vorgeschlagene Revision technischer Natur ist; die Kommission 
verzichtet deshalb darauf, materielle Änderungen einzubringen. Mit 
der Vorlage lässt sich das gegenwärtige System verbessern und an die 
Bedürfnisse der Armee XXI anpassen; ausserdem wird die Umsetzung 
erleichtert. Die Kommissionsminderheit ist auf der Linie des 
Bundesrates der Auffassung, dass die Gewissensprüfung eine 
hinreichende Hürde darstelle; man könne also die Dauer des 
Zivildienstes verkürzen, ohne das gegenwärtige System zu gefährden 
und ohne eine massive Zunahme von Zivildienstbewerbern befürchten zu 
müssen. Im Übrigen beantragt die Kommission Zustimmung zum 
Revisionsentwurf, wie ihn der Nationalrat im Dezember verabschiedet 
hat. Sie spricht sich namentlich gegen die Einführung der so 
genannten «Tatbeweislösung» aus und beantragt, am bisherigen Konzept 
festzuhalten, das auf dem Vorliegen von Gewissensgründen und auf 
deren Prüfung in einer persönlichen Anhörung beruht. Sie schliesst 
jedoch nicht aus, dass es mittelfristig zu einem Systemwechsel 
kommen könnte. Mit 10 Stimmen beantragt die Kommission dem 
Ratsplenum einstimmig, die Revision des Zivildienstgesetzes in der 
kommenden Frühjahrssession zu verabschieden. Im Rahmen der Prüfung 
dieser Vorlage hat die Kommission eingehend das Problem der 
Militärdienstbefreiung auf der Grundlage eines Arztzeugnisses (so 
genannter «blauer Weg») diskutiert. Nach Ansicht der SiK-S ist die 
gegenwärtige Lage in dieser Hinsicht unhaltbar. Aus ethischer Sicht 
hält sie es für unredlich, dass sich fast ein Drittel der jungen 
Wehrpflichtigen auf diese Weise ihrer Militärdienstpflicht 
entziehen. Sie hofft, dass das im Rahmen der Armee XXI vorgesehene 
neue Rekrutierungssystem zu einer Entspannung der Situation führen 
wird. Ihrer Auffassung nach lässt sich das Problem allerdings wohl 
nur mit einem Systemwechsel und mit der Einführung einer allgemeinen 
Dienstpflicht lösen. Um den Boden für eine solche Lösung 
vorzubereiten, wird die Kommission anlässlich ihrer nächsten Sitzung 
vom 13. Februar 2003 über die Annahme einer Motion diskutieren, mit 
welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die Konsequenzen eines 
solchen Systemwechsels in den grossen Linien aufzuzeigen. Im 
Weiteren beantragt die Kommission einstimmig (mit 8 Stimmen), dem 
Entwurf eines Gesetzes über die Unterstützung der Abrüstung und 
Nonproliferation von Chemiewaffen und einem Rahmenkredit von 17 
Millionen Franken, die der Bundesrat für die nächsten fünf Jahre im 
Hinblick auf die Vernichtung der Chemiewaffen in der Russischen 
Föderation vorsehen will, zuzustimmen (02.069). Dieser Kredit ist 
eine angemessene Antwort auf die Motion Paupe (00.3519), die von 
beiden Räten überwiesen wurde. Die Kommission ist der Ansicht, dass 
die Gewährung dieses Kredits - auch wenn der beantragte Betrag 
relativ bescheiden ist - klar den Willen der Schweiz signalisiert, 
vor Ort konkret an der Vernichtung der Chemielager in Russland 
mitzuarbeiten.
Die Kommission beantragt einstimmig (mit 7 Stimmen), den Bericht des 
Bundesrates über den Stand und die weitere Ablösung militärischer 
durch zivile Hilfe im Kosovo (02.087) zur Kenntnis zu nehmen. Dieser 
Bericht war von den eidgenössischen Räten bei der Diskussion über 
die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes im Dezember 2001 verlangt 
worden.
Zum Schluss hat sich die Kommission informieren lassen über die 
geplanten subsidiären Einsätze der Armee im Rahmen des 
Weltwirtschaftsforums von Davos und des Treffens der Staats- und 
Regierungschefs der G8-Staaten vom kommenden Juni in Evian. Sie 
wurde zudem über die Pläne des Bundesrates zur finanziellen 
Besserstellung der Rekruten sowie über die Planung des VBS 
betreffend Militärimmobilien orientiert.
Die Kommission hat am 9. und 10. Januar in Bern unter der Leitung 
von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) getagt. An der Sitzung nahmen 
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des EDA, und die 
Bundesräte Joseph Deiss, Vorsteher des EVD, und Samuel Schmid, 
Vorsteher des VBS, teil.
Bern, 10. Januar 2003   Parlamentsdienste
Auskunft:
Hans Hess, Präsident SiK-S, Tel. 041 660 11 47
Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 24 28

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